Herkunftsnachweise
Anhörung zur Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung
In einer Sachverständigenanhörung am 11. März im Ausschuss Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages setzte sich der VKU für die uneingeschränkte Verwendung von Herkunftsnachweisen für den bilanziellen Wasserstoffhandel ein und forderte Praxisnähe und Bürokratievermeidung.
21.03.24
In einer Sachverständigenanhörung am 11. März im Ausschuss Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages setzte sich der VKU für die uneingeschränkte Verwendung von Herkunftsnachweisen für den bilanziellen Wasserstoffhandel ein und forderte Praxisnähe und Bürokratievermeidung.
Am 11. März fand im Ausschuss Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Entwurf einer Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) statt. Dr. Kai Lobo, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des VKU, der als Experte an der Ausschussanhörung teilgenommen hat, forderte, dass beim Bezug von Wasserstoff über das Gasnetz Herkunftsnachweise in vollem Umfang entwertet werden können. Hierzu müssten die Regelungen zur Verwendung von Herkunftsnachweisen eindeutig zum Ausdruck bringen, dass Herkunftsnachweise für den bilanziellen Handel sowohl mit Biomethan als auch mit Wasserstoff uneingeschränkt verwendet werden dürfen.
Weiterhin setzte sich der VKU für eine möglichst praxisnahe und bürokratiearme Register-Verordnung ein. Für die Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung sind gewaltige Anstrengungen erforderlich, insbesondere bei der Transformation der Wärmenetze. Darauf müssen die kommunalen Unternehmen ihre Ressourcen konzentrieren. Überflüssige Bürokratie beim Herkunftsnachweisregister würde sich unmittelbar als Hemmnis für die Wärmewende auswirken.
Der VKU warb daher dafür, Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Registern und Datenbanken zu nutzen, z. B. durch einen sogenannten One-Stop-Shop. Demnach sollten für die Registrierung von Erzeugungsanlagen im Herkunftsnachweisregister für Gas bzw. Wärme oder Kälte sowie in anderen Registern die Anforderungen vereinheitlicht werden, damit für jede Erzeugungsanlage nur eine Zertifizierung vorgenommen werden muss, die gegenüber jedem Register (Nabisy-Datenbank für Kraftstoffe, Nabisy-Datenbank für Strom, Dena-Biogasregister, Gas-Herkunftsnachweisregister, Wärme-/Kälte-Herkunftsnachweisregister) verwendet werden kann.
Positiv hob der VKU hervor, dass in der geplanten Verordnung Deponie- und Klärgase richtigerweise zu den erneuerbaren Gasen gezählt werden. Die Anerkennung von Klär- und Deponiegas als erneuerbare Energie ist wichtig, damit die Nutzung dieser wertvollen Energieformen für die Strom- und Wärmeversorgung wirtschaftlich ist und entsprechende Kooperationen zwischen Abwasser- sowie mechanisch-biologischen Abfallanlagen und Wärmenetzbetreibern umgesetzt werden können.
Die Einführung eines Registers für Herkunftsnachweise, die EU-rechtlich vorgeschrieben ist, soll den Handel klimaschonender Gase und thermischer Energie in Deutschland und der EU stärken. Die Idee ist, den klimaneutralen Ursprung von Energien zu dokumentieren und so deren Nutzung und Verbreitung zu fördern. Die „grüne Eigenschaft“ der Energie soll auch dann kommerziell nutzbar sein, wenn zum Beispiel Strom in Wasserstoff oder Wärme umgewandelt wird.