Offshore-Windenergie
Anpassung der Ausschreibungsbedingungen bei Offshore-Wind erforderlich

Im Zuge der Energiewende nehmen Offshore-Windparks eine immer bedeutendere Rolle bei der Energieversorgung in Deutschland ein. Um die Akteursvielfalt und somit die Resilienz zu stärken sowie Strom aus Offshore-Windparks perspektivisch günstig zu halten, bedarf es aus Sicht des VKU einer Anpassung der Ausschreibungsbedingungen.

21.02.24

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Dagmar Richardt/stock.adobe.com

Im Zuge der Energiewende nehmen Offshore-Windparks eine immer bedeutendere Rolle bei der Energieversorgung in Deutschland ein – sowohl für die direkte Stromnutzung als auch zum Betreiben von Elektrolyseuren. In diesem Zuge möchten sich auch kommunale Unternehmen vermehrt in diesem Themenbereich einbringen. Einerseits besteht dabei ein Interesse selbst Offshore-Windparks zu projektieren bzw. zu betreiben, andererseits möchten einige kommunale Energieversorger langfristige Strom-Abnahmeverträge (PPAs) mit Betreibern von Offshore-Windparks abschließen, um eine sichere und langfristige Versorgung mit grünem Strom zu gewährleisten. Unsere Mitgliedsunternehmen können somit einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die gesetzlich festgelegten Ausbauziele von 30 GW bis 2030 und mindestens 40 GW bis 2035 zu erreichen.

Anfang des Monats hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) nun den Referentenenwurf zum „Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie im Bereich Windenergie auf See und Stromnetze“ am 1. Februar veröffentlicht. Darin werden im WindSeeG u. a. die Festlegung von Beschleunigungsflächen aber auch Vereinfachungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren eingeführt. Der VKU begrüßt in seiner Stellungnahme diese Änderungen ausdrücklich und sieht hierin ein großes Potential, um den Ausbau zu beschleunigen. Darüber hinaus fordern wir Anpassungen in den Ausschreibungsbedingungen im WindSeeG, um die Akteursvielfalt und somit den Wettbewerb sowie die Resilienz des Offshore-Ausbaus zu stärken.

Die aktuellen Ausschreibungsbedingungen, welche kleineren Akteuren den Zugang zu Offshore-Windflächen praktisch verwehren, benachteiligen kommunale Unternehmen und bieten keine Möglichkeit im Offshore-Segment aktiv zu werden. Der reine Fokus auf die Zahlungsbereitschaft der Bieter und  mangelnde Anreize für Akteursvielfalt sorgen dafür, dass bei der letzten Ausschreibungsrunde alle Flächen (7 GW) an nur zwei Unternehmen gingen. Die aktuelle Oligopolbildung sorgt für eine geringere Resilienz und perspektivisch höhere Strompreise für Offshore-Windenergie. Deshalb sollten aus der Sicht des VKU die Ausschreibungsbedingungen angepasst werden. So sollten die Ausschreibungsflächen auf 750 MW pro Los verkleinert und maximal eine Fläche pro Bieter und Ausschreibungsjahr gewonnen werden können, um eine weitere Konzentration in der Hand weniger Akteure zu verhindern.