Kraftwerkssicherheitsgesetz
BMWK lässt Umsetzungsvorschlag für Kraftwerksstrategie konsultieren
Das BMWK hat die europarechtlich gebotene Konsultation zum geplanten Kraftwerkssicherheitsgesetz eingeleitet. Damit liegen nun erstmals Details zur seit Langem angekündigten Kraftwerksstrategie vor. Bis zum 23. Oktober hat die Öffentlichkeit Zeit, Stellung zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zu nehmen.
08.10.24
Das BMWK hat die europarechtlich gebotene Konsultation zum geplanten Kraftwerkssicherheitsgesetz eingeleitet. Damit liegen nun erstmals Details zur seit Langem angekündigten Kraftwerksstrategie vor. Bis zum 23. Oktober hat die Öffentlichkeit Zeit, Stellung zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zu nehmen.
Am 11. September hat das BMWK die beihilferechtlich vorgeschriebene, sechswöchige Konsultation zur Kraftwerksstrategie eingeleitet, die mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz umgesetzt werden soll. Die Konsultation gliedert sich in zwei getrennte Konsultationsdokumente, analog zu den beiden vorgesehenen Säulen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes, und benennt erstmals konkrete Eckpunkte zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie.
Im Rahmen der ersten Säule, die beihilferechtlich als Dekarbonisierungsmaßnahme gemäß Abschnitt 4.1. der Leitlinien für staatliche Klima- und Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) notifiziert werden soll, ist die Ausschreibung von 5 GW neuer wasserstofffähiger Gaskraftwerke und 2 GW Modernisierungsprojekten vorgesehen. Diese Kraftwerke müssen spätestens am ersten Tag des achten Jahres nach ihrer Inbetriebnahme auf 100 Prozent Wasserstoffbetrieb umstellen. Weiterhin sind Ausschreibungen neuer sogenannter Wasserstoffsprinter-Kraftwerke im Umfang von 500 MW vorgesehen, die von Beginn an mit 100 Prozent Wasserstoff betrieben werden müssen. Zudem werden Langzeitstromspeicher im Umfang von 500 MW ausgeschrieben.
In der zweiten Säule, die als Maßnahme zur Versorgungssicherheit gemäß Abschnitt 4.8 der KUEBLL notifiziert werden soll, sollen weitere 5 GW Kraftwerkskapazität ausgeschrieben werden. Mit technischen Anforderungen an einen flexiblen und robusten Anlagenbetrieb sollen die Anlagen gleichzeitig einen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes leisten. Für diese Anlagen besteht keine Umstiegspflicht auf einen Wasserstoffbetrieb, dennoch muss die Kompatibilität mit Klimazielen sichergestellt werden. D.h. Anlagen müssen im Lauf ihrer technischen Lebensdauer Dekarbonisierungstechnologien wie CCS/CCU umsetzen, Erdgas durch erneuerbares oder CO2-armes Gas ersetzen oder die Anlage innerhalb eines Zeitrahmens, der mit den Klimazielen der Union im Einklang steht, stilllegen.
Für beide Säulen (ausgenommen Sprinter-Kraftwerke und Langzeitspeicher) ist eine regionale Steuerung der zu errichtenden Anlagen vorgesehen, bei der Standorte im „netztechnischen Süden“ im Rahmen der Gebotsreihung in den Ausschreibungen begünstigt werden sollen.
Mit den Konsultationsdokumenten liegen nun erstmals Details der seit langem angekündigten Kraftwerksstrategie vor. Diese Details betreffen insbesondere die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Ausschreibungen, regionale Steuerung, Ausgestaltung bzw. Ausgestaltungsoptionen der Förderung, Ausschreibungsverfahren, Gebotstermine und Ausschreibungsvolumina sowie Realisierungsfristen und Pönalen.
Der VKU begrüßt grundsätzlich, dass die Kraftwerksstrategie nach mehrfachen Verzögerungen endlich konsultiert wird und damit ein substanzieller Schritt in Richtung der Ausschreibung neuer Kraftwerkskapazitäten getan ist. Bei aller Dringlichkeit ist jedoch auch weiterhin höchste Sorgfalt bei der Ausgestaltung geboten, damit die Akteursvielfalt gewahrt und auch Stadtwerken die Möglichkeit eingeräumt wird, sich an den Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie zu beteiligen.
Besonders kritisch bewertet der VKU, dass sich Neuanlagen nur an Standorten bewerben können sollen, an denen zuvor kein Gaskraftwerk betrieben wurde. Insbesondere diese bestehenden Kraftwerksstandorte bringen den Vorteil mit, dass sie sich durch die bereits vorhandene Infrastruktur wie z.B. Netzanschlüsse zügig und kosteneffizienter erschließen lassen. Ebenfalls dringend auf den Prüfstand sollten die wenig nachvollziehbaren und unrealistischen Vorgaben an die Effizienzsteigerung von 20 Prozent bei Modernisierungsvorhaben.
Sorgfalt ist auch im Hinblick auf flankierende Elemente geboten. Die bislang ausbleibende, aber dringend notwendige Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus sollte zügig umgesetzt werden.