Die Wärmewende gilt als elementares Erfordernis, um die deutschen und internationalen Klimaziele zu erfüllen sowie unabhängig von Kohle-, Gas- und Ölimporten zu werden. Im Zuge der aktuellen Energiekrise gerät der Wärmesektor zusätzlich unter Handlungsdruck. Vermehrt werden Forderungen nach klimafreundlichen Alternativen und erweiterten Marktpotenzialen laut.
Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW), der Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), der Bundesverband Geothermie e. V. (BVG) und der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) appellieren deshalb in einem gemeinsamen Positionspapier vom 16.09.2022 an die Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Potenziale der Tiefengeothermie in größerem Umfang nutzen zu können.
Die Tiefe Geothermie hat als grundlastfähige und klimaneutrale Technologie das Potenzial, einen wesentlichen Teil des hiesigen Wärmebedarfs zu decken. Der Erlass eines Geothermie-Erschließungsgesetzes wird für den schnellen und effizienten Ausbau der Tiefengeothermie als dringend notwendig von dem Verbändebündnis erachtet. Aktuell wird der Ausbau durch langwierige Zulassungsverfahren und fehlende Risikoabsicherungen entscheidend ausgebremst. Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, auch durch Anpassungen an der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) und die Umsetzung weiterer Maßnahmen, ist daher dringend erforderlich, um die Geothermie als maßgebliches Instrument im Bereich der deutschen Wärmewende zu etablieren.
Seitens der Bundesregierung wurde die Geothermie und ihr großes Potenzial bisher noch nicht ausreichend adressiert. Da sie sowohl für die Energiesouveränität als auch für die Erreichung der Klimaziele dringend benötigt wird, ist es gerade aktuell erforderlich, die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren voranzutreiben und diese Form der erneuerbaren Wärmeerzeugung in allen Gesetzgebungsverfahren besonders in den Blick zu nehmen. Etwaige Zielkonflikte, z. B. im Hinblick auf das Berg- und Wasserrecht, sind dabei aus Sicht des VKU unter Wahrung sämtlicher Interessen aufzulösen, wobei dem wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatz und damit dem Schutz der Wasserressourcen zur Trinkwassergewinnung ein besonderes Augenmerk gelten muss.