Wärmewende
Bundesförderung effiziente Wärmenetze: EU-Kommission schließt beihilferechtliche Prüfung ab
Die Europäische Kommission hat am 2. August 2022 die lang erwartete beihilferechtliche Genehmigung für die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) erteilt. Die Förderrichtlinie soll nun schnellstmöglich in Kraft treten.
10.08.22
Die Europäische Kommission hat am 2. August 2022 die lang erwartete beihilferechtliche Genehmigung für die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) erteilt. Die Förderrichtlinie soll nun schnellstmöglich in Kraft treten.
Der Start der Förderung ist für Mitte September vorgesehen. Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie wird die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein.
- Mit der BEW soll die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze angereizt werden. Zudem wird auch der Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme gefördert. Die Förderrichtlinie ist bis zum 30. August 2028 befristet. Die Bundesregierung sieht bislang Fördermittel von rund 3 Mrd. Euro bis 2026 vor.
- Die Förderung ist modular aufgebaut. In einem ersten Schritt wird die Erstellung von Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationsplänen für die Dekarbonisierung bestehender Netze gefördert. Kern der BEW ist jedoch die Förderung der Umsetzung der so geplanten Maßnahmen im Zuge einer Investitionskostenförderung und einer zusätzlichen Betriebskostenförderung – bei strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen.
Der VKU begrüßt die beihilferechtliche Genehmigung der BEW ausdrücklich. Sie ist ein erster, großer Schritt für die kommunale Wärmewende und gerade in diesen Zeiten ein gutes Sig-nal. Schließlich ist der Aus- und Umbau der Wärmenetze notwendig, um die Klimaziele zu erreichen und zugleich unabhängiger von russischem Gas in der Wärmeversorgung zu werden. Der VKU hatte sich fortwährend für eine praxisgerechte Ausgestaltung der BEW und den Abschluss der langwierigen Prüfung eingesetzt, damit die kommunalen Fernwärmeversorger endlich die richtigen Anreize bekommen, ihre Transformationsstrategien in die Tat umzusetzen. Die EU-Kommission ist nun den ersten Schritt gegangen, um für die nötige Planungs- und Investitionssicherheit zu sorgen. Nun sollte die Bundesregierung auch wie angekündigt die Richtlinie zügig bekanntmachen, damit die Unternehmen Klarheit über die konkreten Förderbedingungen haben.
Nach Auffassung des VKU braucht die BEW langfristig allerdings eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung, um dem Bedarf gerecht zu werden. Darüber hinaus setzt sich der VKU bei der Bundesregierung für bessere Rahmenbedingungen von KWK-Anlagen ein, wirbt für eine Novellierung der Wärmelieferverordnung und fordert eine technologieneutrale Ausgestaltung der geplanten, flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung.