Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 24.01.2022 die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW mit sofortiger Wirkung vorläufig gestoppt. Als Begründung wird die sehr hohe Anzahl der Antragseingänge, insbesondere für die Anträge für Neubauten nach dem Effizienzhaus (EH) 55 angeführt. Die Antragssummen sollen die zur Verfügung stehenden Mittel bereits deutlich übersteigen. So sind nach Info der KfW allein im Zeitraum 11/2021 bis gestern KfW-Anträge in Höhe von über 20 Mrd. EUR Fördervolumen eingegangen.
Entschieden wurde, dass
- die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 endgültig eingestellt wird. Die Förderung wäre zum Ende dieses Monates ausgelaufen. Hintergrund ist, dass sich laut BMWK der EH55-Standard im Neubau bereits als Standard durchgesetzt hat. Daher soll mit diesem Programmstopp auch der klimapolitischen Fehlsteuerung die letzten Jahre entgegengewirkt werden. Im Koalitionsvertrag hatte die neue Bundesregierung angekündigt, nach dem Auslaufen der Neubauförderung für das KfW-Effizienzhaus 55 ein Förderprogramm für den Wohnungsneubau aufzulegen, das insbesondere die THG-Emissionen pro m² Wohnfläche fokussiert (vgl. hierzu auch unseren Geschäftsführerbrief vom 25.11.2021).
- über die weitere Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 40 zügig entschieden werden soll.
- die Förderung von Einzelmaßnahmen für Sanierungen in bestehenden Immobilien, z. B. Einbau von Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“) oder Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz vorläufig gestoppt wird (Kreditvariante). Eine Wiederaufnahme ist geplant, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Die vor allem für Energieberater von kommunalen Energieversorger umgesetzten Maßnahmen der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administrierten BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante laufen unverändert weiter.
Sofern Ihr Unternehmen aufgrund laufender Projekte vom vorläufigen Programmstopp betroffen sein sollte, bittet der VKU um Rückinfo an energie.evh(at)vku(dot)de.
Der VKU wird sich dafür einsetzen, dass die vom Programmstopp ebenfalls betroffene Förderung für die Sanierung von Einzelmaßnahmen in bestehenden Immobilien der KfW zügig wieder aufgenommen wird. Nach Informationen der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) wurden knapp 63 Prozent der Wohngebäude in Deutschland vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1979 errichtet. Ca. 35 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs entfallen auf Gebäude. Deutschland kann seine Energie- und Klimavorgaben nur erreichen, wenn insbesondere für die energetische Sanierung der Bestandsgebäude ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Auch können Energieberater kommunaler Energieversorgungsunternehmen ihren Kunden nur dann Förderprogramme empfehlen, wenn diese auch planungs- und rechtssicher zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen:
Das BMWK hat eine kurze FAQ-Liste, u. a. zum Umgang mit bereits eingereichten, aber noch nicht bewilligten Anträgen erstellt. Ergänzende Informationen der KfW zum vorläufigen Förderstopp finden Sie hier.
Hintergrundinformationen zum BEG:
Mit dem BEG hatte die vorherige Bundesregierung die energetische Gebäudeförderung neu geregelt. Hierfür wurden u. a. bisher bestehende Förderprogramme, wie auch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm oder das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP), zusammengefasst und weiterentwickelt. Das BEG ist in verschiedene Programme unterteilt: Neubau und Sanierung von Effizienzhäusern – Wohngebäude (WG); Neubau und Sanierung von Effizienzhäusern – Nichtwohngebäude (NWG); Sanierung von WG und NWG – Einzelmaßnahmen. Ein weiteres Modul ist die Förderung der energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsmaßnahmen. Die BEG WG und BEG NWG werden derzeit als Zuschuss- und Kreditvariante von der KfW umgesetzt, ebenso wie die Sanierung von Einzelmaßnahmen von WG und NWG in der Kreditvariante. Die Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen für die Sanierung von WG und NWG werden von der BAFA administriert.
Kommunale Unternehmen können das Förderprogramm für ihr eigenes Unternehmen in Anspruch nehmen sowie bei Vorliegen der Voraussetzungen auch als Energieberater begleiten bzw. umsetzen sowie als Contractoren die Förderung für Dritte im Rahmen eines Contractings beantragen.