Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 zur geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) Stellung bezogen. Den Gesetzentwurf hatte die Bundesregierung am 6. April 2022 vorgelegt.
Die Bundesländer sehen großen Nachbesserungsbedarf. In weiten Teilen stimmen die Kritikpunkte mit denen des VKU überein, etwa in Bezug auf die Benachteiligung des solaren Eigenverbrauchs in Eigenheimen und Mieterstrom-Projekten.
So ist die Verdoppelung der Vergütungssätze für Dach-PV im Gesetzentwurf der Bundesregierung an die Bedingung gekoppelt, dass der Strom vollständig ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Der VKU fordert hingegen, die Vergütung auch dann anzuheben, wenn nur ein Teil ins Netz eingespeist und der andere Teil selbst verbraucht wird. Zudem befürwortet der VKU eine Anhebung des Mieterstromzuschlags, damit in Zukunft mehr Mieterinnen und Mieter Solarstrom zu günstigen Konditionen vom eigenen Dach zu beziehen können.
Auch bei der Forderung nach Ausweitung der Mieterstromförderung auf Nicht-Wohngebäude erhält der VKU Unterstützung durch die Länderkammer. Die Beschränkung auf Wohngebäude für das Mieterstrommodell hemmt die Erschließung von PV-Potenzialen, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates. Genau darauf hatte auch der VKU stets hingewiesen.
Ebenso wie der VKU wünschen sich die Länder zudem eine gesetzgeberische Festlegung, dass nicht nur die erneuerbaren Energien, sondern auch der Verteilnetzausbau im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.
Auch die künftige Rolle von Biomethan sieht der Bundesrat ähnlich wie der VKU. So sprechen sich die Länder dafür aus, den Einsatz von Biomethan in KWK-Anlagen weiterhin zu fördern. Ginge es nach dem Regierungsentwurf, wäre Biomethan hauptsächlich Spitzenlastkraftwerken zur alleinigen Stromerzeugung vorbehalten. Jedoch – und darauf hatte der VKU stets hingewiesen – sind biomethanbetriebene KWK-Anlagen wichtig, um in Nah- und Fernwärmenetzen CO2-Emissonen zu vermeiden und den Erdgasanteil zu reduzieren.
Bedauerlich ist, dass die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung vom 25. Mai 2022 diesen Verbesserungsvorschlägen nicht zugestimmt hat. Jedoch dürften die genannten Punkte in den Beratungen des Bundestags eine große Rolle spielen, so dass der Gesetzentwurf an entscheidenden Punkten vermutlich noch nachgebessert wird.
Der VKU begleitet die parlamentarischen Beratungen und vertritt weiterhin die beschriebenen Standpunkte. Darüber hinaus fordert der VKU eine Erweiterung der Flächenkulisse für die Freiflächen-PV, die Einbeziehung von Beteiligungsmodellen in die Bürgerenergie-Ausnahme, eine Verlängerung von Realisierungsfristen und die Einführung von Herkunftsnachweisen für Strom, der mittels Grubengas oder energetischer Abfallbehandlung erzeugt wird.
Ein weiteres Schwerpunktthema ist die von der Bundesregierung angestrebte Ausrichtung neuer KWK-Anlagen auf Wasserstoff, die vom VKU zwar grundsätzlich unterstützt, aufgrund ihrer praxisfernen Ausgestaltung im Gesetzentwurf jedoch scharf kritisiert wird. Dies gilt auch für die vorgesehene Deckelung der jährlichen Förderstunden für neue und bestehende Anlagen. Statt eines Schnellschusses fordert der VKU eine unverzügliche Auswertung der laufenden KWK-Evaluierung und Verbesserungen des Förderrahmens auf dieser Grundlage.