PV-Beschleunigungsgesetz
Bundesregierung konkretisiert Vorhaben zur Umsetzung der Solarstrategie

Der Gesetzentwurf des PV-Beschleunigungsgesetzes, das sogenannte Solarpaket I, wurde vom Kabinett verabschiedet und wird nach der Sommerpause in den parlamentarischen Prozess gegeben.

30.08.23

© 

lovelyday12/stock.adobe.com

Die im Mai dieses Jahres veröffentlichte Solarstrategie der Bundesregierung soll in den Gesetzespaketen „Solarpaket I“ und „Solarpaket II“ umgesetzt werden. Das ausdrückliche Ziel ist es, den ambitionierten Ausbau von 215 GW installierter PV-Leistung in Deutschland bis 2030 zu ermöglichen. Nachdem der Referentenentwurf zum PV-Beschleunigungsgesetz, dem Solarpaket I, Ende Juni veröffentlicht wurde, hatte der VKU eine Stellungnahme eingereicht.

Der nun verabschiedete Regierungsentwurf weist im Vergleich zum Referentenentwurf bei den aus unserer Sicht relevanten Regelungsvorschlägen nur kleinere Änderungen auf. Der VKU begrüßt das Gesetz insgesamt, insbesondere die Erweiterung des Mieterstrommodells auf Nebenanlagen wie Garagen sowie auf gewerbliche Gebäude. Zudem kann das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung für kleinere Mehrfamilienhäuser einen leichteren Zugang für die lokale Energieversorgung mit erneuerbarem Strom bieten. Es sollte aus Sicht des VKU aber auf Bestandsgebäude und kleinere Mehrfamilienhäuser begrenzt werden, um das bestehende Mieterstrommodell nicht zu gefährden.

Darüber hinaus sieht der VKU das Abschaffen der Meldepflicht von Steckersolargeräten, sogenannten Balkon-PV-Anlagen, beim Verteilnetzbetreiber kritisch. Balkon-PV-Anlagen können das Verbrauchsverhalten der Kunden deutlich ändern, weshalb die Netzbetreiber die nötigen Informationen in ausreichender Datenqualität brauchen. Zudem ist die temporäre Duldung von rückwärtszählenden Stromzählern abzulehnen.

Erfreulicherweise wurde im Regierungsentwurf eine „Verordnungsermächtigung zu Biodiversitätssolaranlagen“ neu aufgenommen, wodurch das BMWK bis März 2024 klare Anforderungen an Biodiversitäts-PV-Anlagen erarbeiten muss. Dies ist zentral, um Erwartungssicherheit zu schaffen und neue Flächenpotentiale zu öffnen.

Weitere wichtige Themen, die im jetzigen Solarpaket I nicht aufgenommen wurden, sollten im folgenden Solarpaket II aufgenommen werden. Beispielsweise ist dies die Anpassung des Mieterstromzuschlags, die Schaffung einer eigenen Flächenkategorie für PV-Freiflächenanlagen und die steuerliche Gleichstellung von Freiflächen-PV-Anlagen mit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Erbrecht.

Nach der Sommerpause soll das PV-Beschleunigungsgesetz in den parlamentarischen Prozess eingebracht werden. Der VKU wird diesen Prozess weiterhin eng begleiten.