Weiterentwicklung Emissionshandel
Bundestag verabschiedet TEHG: VKU kann sich mit zentralen Forderungen durchsetzen
Rechtssicherheit für die Energiebranche und die Abfallwirtschaft: Mit Blick auf den Übergang zum und die Einführung des Europäischen Emissionshandelssystems II (ETS II) hatte der VKU auf Eile bei der Umsetzung gedrängt und die Streichung des geplanten Opt-Ins deutscher Abfallverbrennungsanlagen in den ETS I erreicht.
03.02.25
Rechtssicherheit für die Energiebranche und die Abfallwirtschaft: Mit Blick auf den Übergang zum und die Einführung des Europäischen Emissionshandelssystems II (ETS II) hatte der VKU auf Eile bei der Umsetzung gedrängt und die Streichung des geplanten Opt-Ins deutscher Abfallverbrennungsanlagen in den ETS I erreicht.
Bundestag verabschiedet TEHG: VKU kann sich mit zentralen Forderungen durchsetzen
Der Bundestag hat am 31.01.2025 den Weg freigemacht. Mit dem TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 werden durch umfassende TEHG-Änderung und begleitende Änderungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die Vorgaben der geänderten EU-Emissionshandelsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt und ein bruchloser Übergang vom nationalen Brennstoffemissionshandel in den neuen europäischen Brennstoffemissionshandel vorbereitet.
Von der Umsetzung des TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 noch in dieser Legislaturperiode profitieren die Energiebranche und die Abfallwirtschaft. Mit Blick auf den Übergang zum und die Einführung des Europäischen Emissionshandelssystems II (ETS II) hatte der VKU zur Schaffung von Rechtssicherheit auf eine zügige Umsetzung der Novelle gedrängt.
Am 15.01.2025 fand im Ausschuss des Bundestages für Klimaschutz und Energie eine öffentliche Anhörung statt. Der VKU war als Sachverständiger vertreten. Grundsätzlich wurde die Anpassung des TEHG an das EU-Recht von nahezu allen Sachverständigen begrüßt. Betont wurde dabei zuallererst die hohe Dringlichkeit des Gesetzgebungsverfahrens, u.a. mit Blick auf die rechtlichen Grundlagen und Planungssicherheit für die weitere Umsetzung des nationalen Emissionshandels und die Vorbereitung zum Wechsel in den europäischen Emissionshandel für Wärme und Verkehr (EHS-2).
Streitthema in der Anhörung war der Opt-In für die thermische Abfallbehandlung. Gemeint ist die einseitige Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf deutsche Abfallverbrennungsanlagen in den EU-EHS 1 ab 2027. Eine deutliche Mehrheit, mit Vehemenz auch der VKU, sprach sich in der Anhörung dagegen aus. Die Kritik richtete sich dabei auf die grundsätzlich fehlende Lenkungswirkung und wirtschaftliche Schlechterstellung durch die einseitige Einbeziehung deutscher Anlagen. Diese Opt-In Regelung wurde nun auf Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen gestrichen. Damit steht fest, dass es hier keinen nationalen Sonderweg geben wird. Dies ist gerade auch zum Erhalt der Wettbewerbsgleichheit zwischen den Anlagen und zur Vermeidung von Mülltourismus unabdingbar. Damit hat sich der VKU mit zentralen Forderungen durchgesetzt.
Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen nun jedoch noch die technischen Rahmenbedingungen noch geschaffen werden. Hier ist Eile geboten. Denn: Bei Umsetzung der bisher vorgesehenen Versteigerung mit Preiskorridor im Jahr 2026 können Details zur Versteigerung erst nach Verabschiedung der BEHG-Novelle im Zuge einer Verordnungsermächtigung geregelt werden. Je länger dieser Prozess dauert, desto später würde eine Versteigerung starten können.
Aus Sicht der Energieversorgungsunternehmen birgt jede weitere Verzögerung erhebliche finanzielle Risiken. Der Vertrieb für 2026 ist bereits mit dieser preislichen Unsicherheit gestartet. Und auch für 2027 sollten schnellstmöglich die Rahmenbedingungen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Ein Handel sollte nicht erst im Erfüllungsjahr, sondern auch vorher bereits ermöglicht werden, damit sich Energieversorger bei den Emissionszertifikaten preislich absichern zu können. Ebenfalls muss bei der weiteren Ausgestaltung des Emissionshandels zudem sichergestellt sein, dass die Verbrennung von Klärschlamm aufgrund seines biogenen Anteils weiterhin von CO2-Kosten befreit bleiben muss. Das sieht auch der nationale Emissionshandel gemäß BEHG vor und sollte im TEHG zukünftig übernommen werden.
Das TEHG wird im nächsten Schritt im Bundesrat im Februar oder März beraten, bevor es nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft tritt.