Bis zum 31.07.2022 müssen nach dem BEHG verpflichtete Inverkehrbringer von Brenn- und Kraftstoffen erstmalig den Emissionsbericht bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen.
Daher bietet die DEHSt am Dienstag, den 10.05.2022, 10:00-15:00 Uhr, eine Informationsveranstaltung zum Thema Emissionsberichterstattung an. Nähere Informationen finden Sie hier.
Hinweis: Zur elektronischen Kommunikation mit der DEHSt, wie bspw. zum Einreichen des Emissionsberichts, benötigen Sie eine Qualifizierte Elektronische Signaturkarte. Die Bereitstellung und Einrichtung einer solchen Signaturkarte und des zugehörigen Kartenlesers kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.