EEW-Novellierung
Erstmals profitieren Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke von besseren Förderbedingungen
Mit der Novellierung des Förderprogramms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) zum 1. Mai 2023 wurde das bestehende Förderangebot ausgebaut, um Unternehmen weitere Unterstützungsmöglichkeiten bei Investitionen in die Dekarbonisierung zu bieten.
24.05.23
Mit der Novellierung des Förderprogramms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) zum 1. Mai 2023 wurde das bestehende Förderangebot ausgebaut, um Unternehmen weitere Unterstützungsmöglichkeiten bei Investitionen in die Dekarbonisierung zu bieten.
Mit dem 1. Mai 2023 tritt die Novellierung der Bundesförderung für Ressourcen- und Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) in Kraft. Über das Förderprogramm werden Zuschüsse und Förderkredite mit Tilgungszuschuss für Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz ausgegeben. Bisher werden in fünf Module die Themenbereiche Querschnittstechnologien, erneuerbare Prozesswärmeanlagen, Digitalisierung und Energieeffizienz sowie Elektrifizierung abgedeckt. Über einen Förderwettbewerb konkurrieren Unternehmen mit Projekten zu technologieoffenen Maßnahmen um ein Förderbudget. Die Projekte mit der besten Fördereffizienz (Fördergeld/CO2-Einsparung) setzen sich durch. Zudem werden Unternehmen bei der Entwicklung von individuellen Transformationskonzepten zur Dekarbonisierung gefördert.
Mit der Überarbeitung der Richtlinie wird das bestehende Förderangebot der EEW ausgebaut, insbesondere kleine Unternehmen profitieren von besseren Förderbedingungen. Unter anderem können solche mit dem neuen Modul 6 mit geringem bürokratischem Aufwand eine Förderung für die Elektrifizierung ihres Energieverbrauchs beantragen. Insgesamt wird die Elektrifizierung für Unternehmen in Modul 4 und dem Förderwettbewerb wesentlich besser gefördert. Weiterhin wird Geothermie als neue Fördergegenstand in Modul 2 aufgeführt und der stark genutzte Förderwettbewerb ausgeweitet.
Besonders erfreulich: Unternehmen, die Mitglied in einem Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk (IEEKN) sind, profitieren von einer Erhöhung der Förderquote um 10 Prozentpunkte und der Förderhöhe um 30.000 Euro. Außerdem werden Netzwerkunternehmen und –akteure exklusiv zu einer Veranstaltung vom für die Netzwerkinitiative zuständigen Referat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz eingeladen, um über erste Erfahrungen zur EEW-Novelle zu sprechen. Die Veranstaltung wird hybrid umgesetzt und findet am 21. Juni 2023 statt. Der VKU unterstützt die besseren Förderbedingungen für Unternehmen in Netzwerken im Modul 5 und setzt sich für weitere Vorteile der Netzwerkmitgliedschaft in anderen Förderprogrammen ein um die Teilnahme in Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke attraktiver zu gestalten.
Mit dem Ausstoß von 188 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten oder 24 Prozent war die Industrie nach der Energiewirtschaft der Sektor mit den höchsten THG-Emissionen in Deutschland. Das Bundesklimaschutzgesetz (KSG) visiert eine Senkung der Treibhausgasemissionen um über ein Drittel im Vergleich zu 2021 auf 118 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten und die weitgehende Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Die EEW wurde 2019 eingeführt und ist ein zentrales Förderinstrument zum Erreichen der Klimaziele in der Industrie, indem sie Unternehmen beim effizienteren Einsatz von Energie und Ressourcen sowie bei der umfassenden Umstellung auf klimafreundlichere Produktionsverfahren unterstützt. Das Förderprogramm hat sich seitdem stark etabliert bei kleinen, mittleren und großen Unternehmen: Allein im Jahr 2022 gingen über 17.000 Anträge für Förderungen durch die EEW ein.
Mit der Novellierung werden die Förderbedingungen für kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter bzw. weniger als 10 Millionen Euro Umsatz) verbessert, das Themenfeld Prozesswärme erweitert und der Förderwettbewerb ausgeweitet:
- Für kleine Unternehmen erhöht sich die Förderquote in den Modulen 1 bis 5 um jeweils 10 Prozentpunkte, außerdem wird der Förderdeckel in Modul 4 auf 1.200 €/tCO2 angehoben.
- In der Prozesswärme werden Geothermieanlagen als neuer Fördergegenstand in Modul 2 eingeführt. Hierbei werden Machtbarkeitsstudien sowie die Errichtung und Inbetriebnahme zu 45 Prozent für große Unternehmen, 55% für mittlere und 65% für kleine Unternehmen gefördert. Voraussetzung hierfür ist, dass 50 Prozent der erzeugten Energie als Prozesswärme genutzt werden.
- Weiterhin werden die Förderbedingungen in Modul 4 und dem Förderwettbewerb angepasst. Nun ist auch die reine Elektrifizierung förderfähig, wesentlich für den Umstieg ist der Nachweis der CO2-Einsparung durch ein Einsparkonzept. Ebenfalls sind konzentrierende Solarthermie und Abwärme für Wärmepumpen förderfähig.
- Der Förderwettbewerb wird deutlich ausgeweitet. Die Maximalförderung pro Vorhaben wird von 10 auf 15 Millionen Euro erhöht, ebenso das Rundenbudget von 20 auf 40 Millionen Euro. Die Rundenanzahl steigt von vier auf sechs pro Jahr, allerdings werden auch Budgetkürzungen eingeführt um den Wettbewerb sicherzustellen.
- Modul 1 wird ebenfalls angepasst. Die Förderung von Dämmung soll durch reduzierte Anforderungen für Maßnahmen an Bestandsanlagen erleichtert werden, allerdings werden die Effizienzanforderungen für Motoren, Ventilatoren und Drucklufterzeuger strenger ausgelegt.
- Die bisherigen Förderangebote werden um ein sechstes Modul ergänzt, welches die Elektrifizierung der Produktionsverfahren durch Investitionen kleiner Unternehmen in neue Produktionsanlagen und Komponenten zu 33 Prozent bzw. maximal 200.000 Euro fördert. Dies beinhaltet auch die Umrüstung von Bestandsanlagen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm, den Neuerungen und dem Antragsverfahren finden Sie hier.