Realitätscheck für Gebotszonen
Realitätscheck für Gebotszonen

Die europäische Strombinnenmarktverordnung fordert, grenzüberschreitende Stromleitungen stärker für den Handel zu öffnen. Deutschland hat einen Aktionsplan, der konkrete Maßnahmen für den etappenweisen Abbau von bestehenden Netzengpässen enthält. Treibende Kraft bei der Diskussion um eine mögliche Aufteilung der deutschen Gebotszone ist die europäische Agentur ACER.

07.10.24

Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan notwendig

Die europäische Strombinnenmarktverordnung fordert, grenzüberschreitende Stromleitungen stärker für den Handel zu öffnen. Deutschland hat einen Aktionsplan, der konkrete Maßnahmen für den etappenweisen Abbau von bestehenden Netzengpässen enthält. Treibende Kraft bei der Diskussion um eine mögliche Aufteilung der deutschen Gebotszone ist die europäische Agentur ACER. Sie hatte 2022 vorgeschlagen, den einheitlichen deutsch-luxemburgischen Strommarkt in zwei bis fünf Preiszonen aufzuteilen. Mehrere Strompreiszonen sollen bestehenden Netzengpässen in Deutschland Rechnung tragen und so den Weg für mehr Stromhandel mit den Nachbarländern freimachen – so das Kalkül von ACER. Der VKU lehnt eine Aufteilung der einheitlichen Gebotszone strikt ab. Die Diskussion um die Aufspaltung der einheitlichen Gebotszone wurde Mitte Juli durch einen Zeitungsartikel in der FAZ neu entfacht. Darin argumentieren zwölf be-kannte Energieökonomen aus Deutschland für eine Aufspaltung. Als Reaktion auf den Artikel und Initiative des BEE hatte der VKU gemeinsam mit 14 anderen Wirtschafts-verbänden und Gewerkschaften einen eigenen Artikel veröffentlicht und darin für den Erhalt der einheitlichen Gebotszonen argumentiert. Aus dieser Kooperation ist ein gemeinsames Verbändepapier entstanden.