bmp greengas Insolvenz
Insolvenzverfahren bei Biomethan-Händler führt zu Unsicherheiten bei Stadtwerken

Das Insolvenzverfahren der bmp greengas sorgt für Unsicherheiten im Hinblick auf die EEG-Förderfähigkeit von EEG-Anlagen nach einem temporären Einsatz von fossilen Brennstoffen. Betroffene Stadtwerke erwarten eine Klarstellung.

27.09.23

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VKU/Schuster

Die Lieferausfälle durch das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der bmp greengas führen weiterhin zu großen Unsicherheiten bei vielen Stadtwerken, welche sich als Vorreiter der Energiewende frühzeitig und langfristig mit Biomethan als „grünem Gas“ eingedeckt hatten. Da die Preise am Biomethanmarkt mittlerweile deutlich gestiegen sind und eine Nachbeschaffung der Mengen dementsprechend teuer ist, schalten Stadtwerke teilweise die entsprechenden Kraftwerke ab oder sind gezwungen auf fossiles Erdgas umzusteigen. Bereits jetzt sieht ein Großteil der betroffenen Stadtwerke durch die Schieflage der bmp greengas ihre Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung sowie die öffentliche Akzeptanz der Wärmewende stark gefährdet.

Bis Ende August konnten die Gläubiger der bmp greengas ihre Schäden beim Insolvenzverwalter melden. Insgesamt belaufen sich diese Forderungen auf ca. 720 Mio. Euro, wovon ein großer Teil von betroffenen Stadtwerken gemeldet wurde. 

Die enormen Herausforderungen der Unternehmen im Hinblick auf die Nachbeschaffung der fehlenden Gasmengen werden durch rechtliche Unsicherheiten erschwert. Viele Rechtsexperten legen zwar nahe, dass der EEG-Anspruch durch ein temporäres Betreiben einer EEG-Anlage mit fossilen Gasen in einer Ausnahmesituation, wie der aktuellen bmp greengas Insolvenz, nicht verwirkt wird. In einem ähnlichen Fall entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 06.11.2013 | Az.: VIII ZR 194/12), dass ein kurzzeitiger Einsatz von fossilem Brennstoff nicht zu einem Verlust der EEG-Förderfähigkeit führt. Dennoch bedarf es aus Sicht des VKU einer Klarstellung. Um diese für betroffene Unternehmen zu erreichen, hat der VKU beim BMWK eine gesetzliche Klarstellung erbeten. Eine schriftliche Antwort des BMWK erwartet der VKU zeitnah.