Landwärme-Insolvenz
Insolvenzverfahren der Landwärme eröffnet
Am 1. November wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der Landwärme GmbH vom Amtsgericht Charlottenburg offiziell eröffnet. Weiterhin gibt es im Zuge der Insolvenz viele Unklarheiten und entsprechende Unsicherheiten. Zudem gibt es Verwerfungen bei der Landwärme Service GmbH, welche mittlerweile selbst einen Insolvenzantrag gestellt hat.
12.11.24
Am 1. November wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der Landwärme GmbH vom Amtsgericht Charlottenburg offiziell eröffnet. Weiterhin gibt es im Zuge der Insolvenz viele Unklarheiten und entsprechende Unsicherheiten. Zudem gibt es Verwerfungen bei der Landwärme Service GmbH, welche mittlerweile selbst einen Insolvenzantrag gestellt hat.
Insolvenzverfahren der Landwärme eröffnet
Nachdem der Biomethan- und THG-Quotenhändler Landwärme GmbH Mitte August einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Charlottenburg gestellt hatte, wurde dieses nun am 1. November offiziell vom Gericht eröffnet.
Einigen Stadtwerken wurden bereits Biomethanverträge gekündigt und die Lieferungen eingestellt, was zu Herausforderungen bei der Nachbeschaffungen der entsprechenden Mengen führt. Durch das nun eröffnete Insolvenzverfahren erhoffen sich viele Unternehmen Klarheit darüber, wie es mit ihren Biomethanlieferverträgen weitergeht. Um die langfristige Glaubwürdigkeit der Landwärme sicherzustellen, sollten diese Biomethan-Lieferverträge eingehalten werden.
Zudem sind viele Stadtwerke von dem Insolvenzverfahren durch den THG-Quotenhandel betroffen, welche die Landwärme für viele Kunden übernommen hat. Laut eigener Aussage der Landwärme GmbH ist ihr Geschäft mit der THG-Quote ähnlich groß wie mit Biomethan und ihre Schieflage sei v.a. aufgrund dessen Preisverfalls zustande gekommen. Dem VKU sind viele Fälle bekannt, in denen Unternehmen noch offene Forderungen an die Landwärme für den Quotenhandel aus 2023 haben und auch für den Quotenhandel für das Jahr 2024 große Unsicherheiten bestehen. Im Zuge des Insolvenzverfahrens steht zu befürchten, dass ein erheblicher Teil dieser Forderungen nicht erfüllt werden wird. Wir erwarten deshalb von der Landwärme GmbH, dass sie im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens eine größtmögliche Transparenz über ihre weiteren Planungen an den Tag legt. Momentan besteht bei vielen Unternehmen noch eine große Unsicherheit im Hinblick auf die Abrechnung des THG-Quotenhandels und der Einreichung der entsprechenden Nachweise beim Umweltbundesamt. Auch hier bedarf es klarer Kommunikation seitens der Landwärme an ihre jeweiligen Kunden.
Für zusätzliche Verunsicherung und in einigen Fällen für große Schäden sorgte die Kündigung des Biogas Bilanzkreisvertrags der Landwärme Service GmbH durch den Gas-Marktgebietsverantwortlichen, die Trading Hub Europe GmbH (THE). Dadurch kündigte die Landwärme Service GmbH ihrerseits ihre Dienstleistungen im Bereich der Bilanzkreisbewirtschaftung für ihre Kunden, weshalb einige Stadtwerke kurzfristig alternative Dienstleister beauftragen mussten, was unserer Kenntnis nach nicht immer rechtzeitig geschehen konnte. Die genauen Gründe für die Kündigung seitens der THE sind noch nicht öffentlich bekannt.
Der VKU unterstützt seine Mitgliedsunternehmen, wie bereits beim Insolvenzverfahren der bmp greengas im vergangenen Jahr, und bietet u. a. gemeinsam mit der ASEW eine Plattform für den gemeinsamen Austausch an.