Wärmewende
Kabinett bringt Wärmeplanungsgesetz auf den Weg

Die Bundesregierung hat am 16.08. ihre Vorstellung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung vorgelegt. Damit ist der Weg frei für intensive politische Beratungen, die im Vorfeld bereits stark vom Gebäudeenergiegesetz geprägt wurden.

30.08.23

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Pedro Becerra

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt die Wärmewende zu beschleunigen. Neben der Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stellt die flächendeckende Einführung der kommunalen Wärmeplanung das zweite zentrale Vorhaben hierfür dar. Das bisherige Verfahren des sog. Wärmeplanungsgesetzes war, u. a. durch das Bekanntwerden eines inoffiziellen Entwurfs (Mai 2023) sowie durch zwei Verbändeanhörungen (Juni und Juli 2023), stark durch die GEG-Diskussionen geprägt.

Für den VKU ist zentral, dass mit der kommunalen Wärmeplanung Planungs- und Investitionssicherheit für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der kommunalen Energieinfrastrukturen geschaffen wird. Der Aus- und Umbau von Wärmenetzen stellt für die Umsetzung der Pläne vielfach ein zentrales Element dar. Für die erforderlichen, insg. milliardenschweren Investitionen, sind passende Rahmenbedingungen erforderlich.

Mit dem Wärmeplanungsgesetz sollen die Bundesländer nun verpflichtet werden sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Großstädte (mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Darüber hinaus wird das Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Hierzu sollen (netzindividuell) Wärmenetze bis 2030 zu einem Anteil von mind. 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von mind. 80 Prozent mit Wärme aus EE und Abwärme gespeist werden. Schließlich enthält das Gesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen.

Im bisherigen Verfahren konnten bereits aus Sicht des VKU zentrale Verbesserungen erzielt werden. Dazu gehören u. a. die Stärkung der kommunalen Planungsfreiheit, die Zulässigkeit von Gas-/Wasserstoffversorgungsgebieten, die Anerkennung zusätzlicher Dekarbonisierungsoptionen (Wasserstofftechnologien, Klärschlamm, Grubengas u. a.) sowie realistische(re) Zielvorgaben für Wärmenetze für 2030.

Im anstehenden parlamentarischen Verfahren wird sich der VKU dafür einsetzen, Wärmenetze und zugehörige Anlagen als im überragenden öffentlichen Interesse stehend einzustufen, damit Genehmigungsverfahren beschleunigt werden können. Er wird bei den Parlamentariern ferner dafür werben, angemessene Übergangsfristen für die Planerstellung (Ende 2026/2028) sowie für neue Wärmenetze festzulegen, den Aufwand der Datenaufbereitung und -bereitstellung auch für Netzbetreiber zu kompensieren sowie die Pflicht, Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Ausweisung von Wärmenetz- oder Gas-/Wasserstoffversorgungsgebieten durchführen zu müssen, zu streichen.

Neben der Finanzierung der Planerstellung, die aus kommunaler Sicht auch noch ausbaufähig ist, ist auch die Finanzierung der Investitionen, mit denen die Pläne zügig umgesetzt werden sollen, von entscheidender Bedeutung. Daher setzt sich der VKU weiterhin dafür ein, dass auch die Bundesförderung effiziente Wärmenetze besser finanziell ausgestattet und verlängert wird und das KWKG weiterentwickelt wird.

Nach aktuellem Stand ist für das Gesetzgebungsverfahren eine erste Befassung im Bundesrat Ende September vorgesehen. Der Bundestag wird sich voraussichtlich ab Mitte Oktober bis Mitte November mit dem WPG intensiv befassen. Das Verfahren soll Mitte Dezember mit dem zweiten Durchgang im Bundesrat abgeschlossen werden, damit das Gesetz am 01.01.2024 in Kraft treten kann.

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