Kraftwerksstrategie
Konsultation zu Eckpunkten des Kraftwerkssicherheitsgesetzes beendet
Am 23. Oktober endete die sechswöchige Konsultation zur Kraftwerksstrategie, die mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz umgesetzt werden soll. Der VKU kritisiert, dass Stadtwerke durch die geplanten Regelungen derzeit kaum angesprochen sind. Der weitere Fortgang des Verfahrens ist aufgrund des Bruchs der Regierungskoalition zurzeit unklar.
12.11.24
Am 23. Oktober endete die sechswöchige Konsultation zur Kraftwerksstrategie, die mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz umgesetzt werden soll. Der VKU kritisiert, dass Stadtwerke durch die geplanten Regelungen derzeit kaum angesprochen sind. Der weitere Fortgang des Verfahrens ist aufgrund des Bruchs der Regierungskoalition zurzeit unklar.
Konsultation zu Eckpunkten des Kraftwerkssicherheitsgesetzes beendet
Am 23. Oktober endete die Konsultationsfrist zu den Eckpunkten des geplanten Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG). Der VKU hat seinen Konsultationsbeitrag fristgerecht beim BMWK eingereicht.
Das BMWK hatte die beihilferechtlich vorgeschriebene, sechswöchige Konsultation zur Kraftwerksstrategie – die mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz umgesetzt werden soll – am 11. September eingeleitet. Mit den Konsultationsdokumenten liegen nun erstmals Details der seit langem angekündigten Kraftwerksstrategie vor. Für die Ausschreibungen sind laut Konsultationsdokumenten zwei maßgeblichen Segmenten (Säulen) geplant.
Im Rahmen der ersten Säule, die beihilferechtlich als Dekarbonisierungsmaßnahme gemäß Abschnitt 4.1. der Leitlinien für staatliche Klima- und Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) notifiziert werden soll, ist die Ausschreibung von 5 GW neuer wasserstofffähiger Gaskraftwerke und 2 GW Modernisierungsprojekten vorgesehen. Diese Kraftwerke müssen spätestens am ersten Tag des achten Jahres nach ihrer Inbetriebnahme auf 100% Wasserstoffbetrieb umstellen. Weiterhin sind Ausschreibungen neuer sogenannter Wasserstoffsprinter-Kraftwerke im Umfang von 500 MW vorgesehen, die von Beginn an mit 100 % Wasserstoff betrieben werden müssen. Zudem werden Langzeitstromspeicher im Umfang von 500 MW ausgeschrieben.
In der zweiten Säule, die als Maßnahme zur Versorgungssicherheit gemäß Abschnitt 4.8 der KUEBLL notifiziert werden soll, sollen weitere 5 GW Kraftwerkskapazität ausgeschrieben werden. Mit technischen Anforderungen an einen flexiblen und robusten Anlagenbetrieb sollen die Anlagen gleichzeitig einen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes leisten. Für diese Anlagen besteht keine Umstiegspflicht auf einen Wasserstoffbetrieb, dennoch muss die Kompatibilität mit Klimazielen sichergestellt werden. Das heißt Anlagen müssen im Lauf ihrer technischen Lebensdauer Dekarbonisierungstechnologien wie CCS/CCU umsetzen, Erdgas durch erneuerbares oder CO2-armes Gas ersetzen oder die Anlage innerhalb eines Zeitrahmens, der mit den Klimazielen der Union im Einklang steht, stilllegen.
Für beide Säulen (ausgenommen Sprinter-Kraftwerke und Langzeitspeicher) ist eine regionale Steuerung der zu errichtenden Anlagen vorgesehen, bei der Standorte im „netztechnischen Süden“ im Rahmen der Gebotsreihung in den Ausschreibungen begünstigt werden sollen.
Der VKU begrüßt grundsätzlich, dass die Kraftwerksstrategie nun konsultiert wurde und damit ein substanzieller Schritt in Richtung der Ausschreibung neuer Kraftwerkskapazitäten getan ist. Er weist allerdings darauf hin, dass Anforderungen an Gebote so ausgestaltet werden müssen, dass auch Stadtwerken die Möglichkeit eingeräumt wird, sich an den Ausschreibungen im Rahmen der Kraftwerksstrategie zu beteiligen. Die vorgesehenen Bedingungen sind aus Sicht des VKU in Teilen zu restriktiv, um dies sicherzustellen. Stadtwerke sind, insbesondere mit ihren KWK- bzw. Bestandsanlagen, durch die Regelungen des geplanten KWSG derzeit kaum angesprochen.
Zudem kritisiert der VKU, dass die vorgeschlagenen Regelungen den Investoren umfangreiche politische, regulatorische und genehmigungsrechtliche Risiken übertragen. Es ist fraglich, ob unter den gegebenen Bedingungen ausreichend Angebote für die Säule „Dekarbonisierung“ abgegeben werden, weil Projekte bei diesem Risiko-Chancen-Profil nicht oder nur schwer finanzierbar sind.
Aus Sicht des VKU ist es dringend geboten, parallel zum geplanten KWSG und dem kommenden Kapazitätsmarkt das KWKG weiterzuentwickeln, mit einer dem KWSG vergleichbaren Regelung zum Umstieg auf Wasserstoff und zur zugehörigen Betriebskostenförderung sowie einer Investitionskostenförderung zur Umrüstung auf 100 % Wasserstoff.
Das BMWK hatte angekündigt, unter Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse zügig einen Referentenentwurf für das KWSG zu erstellen, um anschließend in die Ressortabstimmung zu gehen. Der weitere Fortgang des Verfahrens ist vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen, mit dem Bruch der Regierungskoalition, allerdings unklar.
Der VKU wird das Verfahren weiter eng begleiten.