Wachstumsinitiative der Bundesregierung
Licht und Schatten für die kommunale Energiewirtschaft

Am 5. Juli 2024 hat die Bundesregierung neben den Eckpunkten zum Bundeshaushalt 2025 eine „Wachstumsinitiative“ vorgelegt. Einige Maßnahmen zur Energieversorgung betrachtet der VKU kritisch.

01.08.24

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Am 5. Juli 2024 hat die Bundesregierung neben den Eckpunkten zum Bundeshaushalt 2025 eine „Wachstumsinitiative“ vorgelegt. Hierbei handelt es sich um ein Papier mit insgesamt 49 wirtschaftspolitischen Maßnahmen.

Als politische Absichtserklärung wird das Papier nicht Teil des Haushalts, sondern definiert ein Arbeitsprogramm für die Regierung für die restliche Legislatur.

Im letzten der insgesamt fünf Kapitel geht es um die Energieversorgung.

Einleitend wird die Verstetigung und Ausweitung des Strompreispaketes angekündigt. Enttäuschend aus Sicht des VKU ist aber, dass die Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum von 0,50 Euro/MWh (0,05 ct/kWh) weiterhin produzierendem Gewerbe vorbehalten sein soll. Der VKU setzt sich dafür ein, dass alle Endverbraucher in den Genuss dieser Entlastung kommen sollten.

Interessant sind die Aussagen zum künftigen Marktdesign. Die Bundesregierung will Anreize für eine höhere Flexibilität des Strommarkts setzen und den Ausbau Erneuerbarer Energien weiterhin priorisieren. Zur Absicherung der Stromversorgung soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien von einem Kapazitätsmechanismus für Kraftwerke begleitet werden, der schon 2028 operativ sein soll. Zur Stabilisierung der Netzentgelte will die Bundesregierung die Einführung eines Amortisationskontos prüfen.

Sehr kritisch bewertet der VKU die im Papier enthaltene Ankündigung, die vermiedenen Netznutzungsentgelte „zu überprüfen“. Diese sind essenziell für Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Dekarbonisierung. Deren Abschaffung würde das Vertrauen in die Politik untergraben und langfristige negative Folgen für Investitionen in die Energiewende haben. In einem aktuellen  Kurzpapier äußert sich der VKU ausführlich zur Debatte um vermiedene Netznutzungsentgelte.

Auch der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur ist ein Thema der Wachstumsinitiative. Hier weist der VKU darauf hin, dass auch die Regionen, die nicht durch das Kernnetz abgedeckt sind, erschlossen werden müssen, damit Wasserstoff auch in der Fläche verfügbar gemacht wird, insbesondere für Industrie und Gewerbe sowie für dezentrale KWK-Anlagen.

Die integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff erachtet der VKU als ein hilfreiches Instrument. Aber auch die Finanzierungsfragen für Verteilernetzbetreiber müssen beantwortet werden. Der VKU setzt sich dafür ein, dass es einen investitionsfreundlichen Rahmen wie beim Amortisationskonto auch für die Verteilernetzbetreiber gibt: Gedeckelte Netzentgelte können bei der Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff im Verteilnetz den Kunden helfen, die zumindest anfänglich hohen Kosten für H2 zu schultern. Die Renditen der Netzbetreiber müssen angemessen sein und kapitalmarktfähige Konditionen bieten. Einzelheiten dazu sind im VKU-Positionspapier zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und in der VKU-Stellungnahme zum Kernnetz-Antragsentwurf zusammengefasst.

Auch die Rahmenbedingungen für Stromspeicher werden in der Wachstumsinitiative angesprochen. Die hier aufgezeigten Maßnahmen weisen im Grundsatz in die richtige Richtung, jedoch fordert der VKU einen umfassenderen Ansatz: Auch die Speicherung von Energie in Wärme oder in Form von speicherbaren Gasen muss betrachtet werden und zu einer integrierten Strategie führen. Alle VKU-Vorschläge zu diesem Thema sind in der VKU-Stellungnahme zum Entwurf der Stromspeicherstrategie der Bundesregierung zusammengefasst.

Weiterhin stellt die Wachstumsinitiative die Umsetzung der Ausbauvorgaben für Ladeinfrastruktur aus der EU-Gebäuderichtlinie (EBPD) noch in dieser Legislaturperiode in Aussicht. Der VKU setzt sich in diesem Zusammenhang – auch auf europäischer Ebene – für die Schaffung flexibler Erfüllungsoptionen ein. Die starren quantitativen Vorgaben werden vielen Nutzungsprofilen, insbesondere von gewerblich genutzten und kommunalen Gebäuden, nicht gerecht werden.