VKU bewertet das Diskussionspapier positiv, sieht jedoch Verbesserungsbedarf
Ministerium setzt Impuls zur Ausgestaltung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung

BMWK skizziert mit Diskussionspapier Fragestellungen und Umsetzungsschritte für die Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung. VKU greift Diskussionsbeitrag auf, in dem er Konkretisierungen und Erweiterungen anregt.

30.09.22

© 

Christian Schwier/stock.adobe.com

Ministerium setzt Impuls zur Ausgestaltung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat Ende Juli ein Diskussionspapier für ein „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung“ veröffentlicht. Das Diskussionspapier soll als Beitrag für die im Herbst geplante Länder- und Stakeholder-Konsultation dienen.

Obgleich die ambitionierte Zielsetzung des BMWKs, eine flächendeckende Kommunale Wärmeplanung bereits drei Jahre nach Verabschiedung des Bundesgesetzes vorliegen zu haben, sehr begrüßt wird, bleibt das vorliegende Papier insgesamt sehr vage. Es wird etwa verpasst, zentrale rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Kommunalen Wärmeplanung zu adressieren. Dazu gehört insbesondere die Frage, in welchem Verhältnis die Wärmeplanung mit anderen Rechtsvorschriften, bestehenden Satzungen und laufenden Konzessionsverträgen steht.

Kommunale Unternehmen benötigen Planungs- und Investitionssicherheit, um die Energienetze entsprechend den klimapolitischen Anforderungen aus- und umzubauen. Hierzu gehören bspw. die für die zunehmende Elektrifizierung der Wärme erforderlichen Ertüchtigungen des Stromnetzes, die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff-Readiness sowie der Aus- und Umbau der Wärmenetze. Die (verbindliche) Kommunale Wärmeplanung kann diese Sicherheit schaffen. Die zeitnahe und flächendeckende Einführung der Wärmeplanung ist daher von zentraler Bedeutung.

Dabei sind Planinstrumente der kommunalen Energiewirtschaft zwingend in der Kommunalen Wärmeplanung zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für die Transformationspläne der kommunalen Wärmenetzbetreiber sowie Gasnetzgebietstransformationspläne der kommunalen Gaswirtschaft.

Der VKU fordert zudem, dass Bund und Bundesländer den vollständigen Kostenausgleich für Planaufstellung, Fortschreibung und dauerhaft einzusetzendes Personal übernehmen müssen. Hierzu müssen Bund und Länder einen auskömmlichen und additiven Förder- und Finanzierungsrahmen einrichten und diesen verstetigen. Zudem muss die Wärmeplanung als Bezugspunkt im Fach- und Förderrecht etabliert werden. Wichtig ist auch, dass sich andere wärmepolitische Instrumente, wie z. B. die geplante „65 Prozent erneuerbare Energien“-Vorgabe für neue Heizungen ab 2024, an der Kommunalen Wärmeplanung als das zentrale Planinstrument orientieren.

Weitere Forderungen hat der VKU in seiner Stellungnahme dargestellt. Aufgrund der großen Bedeutung der Wärmeplanung wird der VKU den avisierten Diskussionsprozess intensiv begleiten und für die Berücksichtigung seiner Vorschläge werben.