Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Neu: Änderung im Antragsprozess bei der BEG EM für Heizungsprojekte

Mit dem Inkrafttreten der novellierten BEG EM zum 01.01.2024 müssen nicht mehr die Antragsstellenden selber, sondern die begleitenden Fachunternehmen die technischen Daten übermitteln. Hierfür müssen sie sich vorab online einmalig registrieren.

19.03.24

Mit der Novellierung der Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) hat sich auch das Antragsverfahren für einige Fördertatbestände geändert. Neu ist, dass die technischen Angaben zur genauen Maßnahmen ausschließlich vom umsetzenden Fachunternehmen oder vom begleitenden Energieeffizienz-Expertin oder -Experten (EEE) ins Online-Prüftool der KfW oder den Online-Formularen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzugeben sind. Antragsstellende können diese Aufgabe daher nicht mehr selber übernehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verfolgt mit dieser Neuregelung den Ansatz, potentielle Fehlerquellen, wie irrtümliche technische Angaben zu Anlagen und Maßnahmen zu vermeiden.

Auch kommunale Energieversorgungsunternehmen sind von der Neuregelung betroffen, da sie bei Vorliegen der Voraussetzungen, als Fachunternehmen diese Maßnahmen bei ihren Endkunden durchführen können.

Diese Neuregelung betrifft folgende Fördertatbestände der BEG EM:

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung – Förderung bei der KfW
  • Heizungsoptimierung – Förderung bei der BAFA

Zu Beginn müssen sich Fachunternehmen einmalig vorab online registrieren. Dieser Schritt erfolgt zentral – d.h. einheitlich für jegliche Antragsprozesse bei KfW und BAFA – in einer Online-Registrierung der Deutschen Energieagentur (dena) über diesen Link: https://fachunternehmen.energie-effizienz-experten.de. Der Registrierungsvorgang soll laut BMKW nur wenige Minuten in Anspruch nehmen.

Für die Fachunternehmen-Registrierung werden folgende Daten benötigt:

  • Allgemeine Kontaktdaten, inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Name der Firma bzw. des Arbeitgebers
  • Betriebsnummer der Handwerkskarte (wenn Sitz in Deutschland)

Wichtig: Bereits bei der dena unter www.energie-effizienz-experten.de gelistete Energieeffizienz-Expertinnen oder Experten müssen sich nicht nochmals neu registrieren.

Nach erfolgter Registrierung können Fachunternehmen mit ihren Zugangsdaten alle relevanten Förderanträge – bei KfW wie BAFA – mit der Eingabe der notwendigen technischen Daten unterstützen.

Die Antragsstellenden stellen weiterhin selbst den abschließenden Antrag, indem sie die sog. BzA-ID (KfW) bzw. TPB-ID (BAFA) angeben, die zuvor vom registrierten Fachunternehmen oder den Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten generiert wurde. Diese Änderung bedeutet auch, dass die bisher erforderliche Fachunternehmererklärung bei BAFA-Anträgen für Heizungsförderungen entfällt.

VKU-Mitgliedsunternehmen finden eine ausführliche Beschreibung zum neuen Antragsverfahren wenn eingeloggt (Quelle: BMKW).

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum BEG hat das BMWK hier zusammengestellt: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Service/FAQ/BEG/faq-beg.html.