Abwärmequellen für Fernwärmenetz
Plattform für Abwärme veröffentlicht erstmalig Daten
Am 15.01.2025 hat die BfEE erstmals die auf der Plattform für Abwärme gemeldeten Daten veröffentlicht: 2.600 Unternehmen meldeten 19.000 Abwärmepotentiale mit einer Abwärmemenge von mehr als 160 TWh. Der VKU bittet seine Mitgliedsunternehmen, die Meldungen auf potenzielle Abwärmequellen für ihr Fernwärmenetz zu überprüfen.
31.01.25
Am 15.01.2025 hat die BfEE erstmals die auf der Plattform für Abwärme gemeldeten Daten veröffentlicht: 2.600 Unternehmen meldeten 19.000 Abwärmepotentiale mit einer Abwärmemenge von mehr als 160 TWh. Der VKU bittet seine Mitgliedsunternehmen, die Meldungen auf potenzielle Abwärmequellen für ihr Fernwärmenetz zu überprüfen.
Übermittlungsfrist endete am 01.01.2025
Plattform für Abwärme veröffentlicht erstmalig Daten
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) schreibt in § 17 – vereinfacht ausgedrückt – vor, dass Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch über 2,5 GWh ihre unmittelbar anfallenden und bislang energetisch nicht genutzten Abwärmepotentiale in die Plattform für Abwärme (PfA) eintragen müssen. Die erstmalige Übermittlungsfrist endete am 01.01.2025. Öffentliche Stellen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Eine fehlende oder fehlerhafte Eintragung in die PfA ist gem. § 19 Abs. 1 Nr. 8 f EnEfG bußgeldbewährt.
Nicht verpflichtet sind gemäß § 17 EnEfG die öffentlichen Stellen im Sinne von § 3 Nr. 22 EnEfG. Dazu zählen die Kommunen, kommunale Regie- und Eigenbetriebe, sowie Betriebe in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die hoheitlich handeln und deren Tätigkeit nach geltendem Recht nicht gleichermaßen durch private Dritte ausgeübt werden kann. Das gilt insbesondere für Betriebe im Bereich der Abwasserbeseitigung.
Die PfA wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMKW) von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert. Am 15.01.2025 hat die BfEE erstmals die auf der PfA gemeldeten Daten veröffentlicht. Diese können hier heruntergeladen werden.
Nach VKU-Informationen plant die BfEE im nächsten Schritt, die veröffentlichten Daten im Rahmen einer Stichprobenkontrolle auf Plausibilität zu prüfen. Die nächste Datenveröffentlichung ist nach der nächsten Datenübermittlungs-/aktualisierungspflicht am 31.03.2026 vorgesehen. Die Übermittlungsfrist zum 31.03.2025 entfällt, da keine meldepflichtigen Änderungen seit der letzten Frist im Januar dieses Jahres erwartet werden.
Das BMKW verbindet mit der PfA die Hoffnung, dass viele konkrete Projekte zur Abwärmenutzung in Deutschland angestoßen werden.
Der VKU bittet seine Mitgliedsunternehmen, die veröffentlichten Daten im Hinblick auf verfügbare Abwärmequellen zu prüfen, z. B. für die Integration in ihr Fernwärmenetz. Externe Abwärmenutzung kann zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Senkung der Betriebskosten beitragen. Zudem ist Abwärme eine Erfüllungsoption von gesetzlichen Vorgaben, u. a. aus dem Wärmeplanungsgesetz.
Der VKU setzt sich auch weiterhin für eine praktikable Umsetzung der PfA sowie Absicherungsmöglichkeiten von Abwärmeprojekten ein. Diese stellen derzeit ein Hauptproblem zur Erschließung externer Abwärmeprojekte dar.
Weitere Informationen zur PfA finden Sie hier.
Der VKU hat seine Mitgliedsunternehmen mit einem gesonderten Schreiben informiert. Dieses finden Sie hier (Mitgliederbereich).