DEHSt veröffentlicht Frist für Antrag auf Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan, Leitfaden und Produktivsetzung der FMS-Anwendung
Die Deutsche Emissionshandelsstelle hat am 07.04.2025 die Frist zur Einreichung des Antrags auf Emissionsgenehmigung und des Überwachungsplans für den EU-ETS 2 bekannt gegeben, der 2027 starten und den nationalen Emissionshandel ablösen soll. Wichtiger Stichtag ist hierbei der 30.06.2025. Bis dahin muss eine entsprechende Genehmigung beantragt werden. Bis diese erteilt ist gilt entsprechend der gesetzlichen Genehmigungsfiktion aus dem TEHG der genehmigte Überwachungsplan aus dem nationalen Emissionshandel. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Veröffentlicht wurde auch ein Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen in der Berichtsphase des EU-ETS 2. Im Leitfaden wird beschrieben, wie die Anforderungen der EU-Monitoring-Verordnung an die Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen aus einem in Verkehr gebrachten Brennstoff in Deutschland praktisch umgesetzt werden.
Auch die Formular-Management-System (FMS)-Anwendung „Überwachungsplan – nEHS, EU-ETS 1/Abfälle und EU-ETS 2“ (kurz: „3-in-1-Überwachungsplan“) steht nun bereit. Diese Erfassungssoftware bündelt die Beantragung der Emissionsgenehmigung und das Einreichen des Überwachungsplans. Video-Anleitungen sollen bei der Navigation durch die Anwendung helfen.
Der Link oben führt auch zu Hinweisen für Unternehmen, die Brennstoffe aufgrund der Entstehung der Energiesteuer nach den Tatbeständen nach § 23 EnergieStG (Sonstige Energieerzeugnisse) und nach § 37 Absatz 2 Satz 1 Nummern 3 und 4 EnergieStG (Verwendung von energiesteuerfreier Kohle als Kraft- oder Heizstoff) nach § 3 Nummer 19 TEHG in Verkehr bringen.