Erneuerbare Energien
Solarpaket I in Kraft

Am 16.05.2024 ist das Solarpaket I in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Jetzt richtet der VKU seinen Blick auf das angekündigte zweite Gesetzgebungspaket zur Solarenergie.

17.05.24

Das Solarpaket I ist in wesentlichen Teilen am 16.05.2024 in Kraft getreten, nachdem es am Tag zuvor im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

Die Gesetzesänderungen bringen einige administrative Erleichterungen für Dach- und Balkon-PV. Anlagen auf großen Dächern profitieren zudem von höheren Vergütungssätzen und größeren Ausschreibungsmengen.

Neuerungen gibt es auch im Bereich der dezentralen Versorgung: die Mieterstromförderung wurde wie vom VKU vorgeschlagen auf Nicht-Wohngebäude erweitert und ein Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wurde eingeführt.

Bei der Freiflächen-PV hat der Gesetzgeber die zulässige Gebotsgröße von 20 auf 50 MW angehoben. Sogenannte benachteiligte Gebiete sind jetzt grundsätzlich für die Förderung von PV-Freiflächenanlagen geöffnet. Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV erhalten durch eine vorrangige Bezuschlagung bessere Chancen in den Ausschreibungen.

Andererseits werden Betreiber in Sachen Naturschutz stärker in die Pflicht genommen. Bei neuen geförderten PV-Freiflächenanlagen müssen jetzt naturschutzfachliche Mindestkriterien beachtet werden.

Auch Netzanschlussverfahren werden vereinfacht und beschleunigt, zum Beispiel durch die Einführung eines Rechts zur Verlegung und zum Betrieb von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen auf Grundstücken im Eigentum der öffentlichen Hand. Bedauerlich ist, dass diese Regelung auf Flächen der öffentlichen Hand begrenzt wurde. Der VKU sieht vor allem bei privaten Grundstücken die Notwendigkeit einer entsprechenden Duldungspflicht. Gleiches gilt für das Recht zur Nutzung von Grundstücken für Überfahrt und Überschwenkung bei Errichtung und Rückbau von Windkraftanlagen, das ebenfalls nur gegenüber der öffentlichen Hand geltend gemacht werden kann.

Sehr positiv bewertet der VKU hingegen, dass die Verfahrensbeschleunigungen gemäß EU-Notfall-Verordnung (2022/2577) verlängert und bestehende Windenergie­gebiete innerhalb der EU-rechtlichen Frist (21.05.2024 ) zu  „Beschleunigungsgebieten“ erklärt wurden. Für beides hatte der VKU sich eingesetzt.

Die Solarstrategie der Bundesregierung sieht vor, dass alle noch unerledigten Handlungsfelder in einem zweiten Gesetzgebungspaket adressiert werden, dem Solarpaket II. Der VKU fordert, dass in diesem Rahmen Regelungen gefunden werden, um landwirtschaftliche Flächen leichter für PV-Projekte nutzbar zu  machen. Insbesondere müssen erbschaftssteuerrechtliche Beschränkungen abgebaut werden. Außerdem wird sich der VKU dafür einsetzen, dass die Duldungspflicht in Bezug auf Netzanschluss sowie Überfahrt und Überschwenkung auf private Grundstücke ausgedehnt wird.

Über alle Neuerungen und seine Auswirkungen auf die Praxis informieren wir in einem VKU-Web-Seminar, das am 03.07.2024 von 09:00 - 12:40 Uhr stattfindet. Weitere Infos und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.