Energieberater kommunaler Unternehmen nur für Schulungen zugelassen
Start des Qualifizierungsprogramms „Aufbauprogramm Wärmepumpe“
Ziel des Wärmepumpengipfels in 2022 ist die Inbetriebnahme von mind. 500.000 Wärmepumpen p. a. ab 2024. Dieses Ziel ist aufgrund des Mangels qualifizierter Fachkräften gefährdet. Die Bundesregierung hat daher mit dem „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ mit Schulungen und Coachings aufgelegt. Energieberater kommunaler EVU sind nur für Schulungen zugelassen.
09.05.23
Ziel des Wärmepumpengipfels in 2022 ist die Inbetriebnahme von mind. 500.000 Wärmepumpen p. a. ab 2024. Dieses Ziel ist aufgrund des Mangels qualifizierter Fachkräften gefährdet. Die Bundesregierung hat daher mit dem „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ mit Schulungen und Coachings aufgelegt. Energieberater kommunaler EVU sind nur für Schulungen zugelassen.
Mit der Bundesförderung „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ werden ab sofort die Ausgaben für die Teilnahme an Weiterqualifizierungsmaßnahmen zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand gefördert. Voraussetzung hierfür ist, dass diese von den bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gelisteten Anbietern durchgeführt werden.
Gefördert werden Schulungen und/oder ein Coaching an der Wärmepumpe durch einen qualifizierten Externen beim zu qualifizierenden Unternehmen vor Ort u. a. zum Einbau der Anlage.
Durch das Aufbauprogramm sollen den Zielgruppen die speziellen Anforderungen für den Einsatz von Wärmepumpen in bestehende Strukturen vermittelt werden. Das übergeordnete Ziel lautet, hierdurch über 30 Monate jährlich 17.500 Handwerkerinnen und Handwerker sowie 3.000 Planer und Energieberater zu Wärmepumpen im Gebäudebestand zu qualifizieren.
Antragsberechtigt für die Schulungen sind neben Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima sowie Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung auch Unternehmen, die Energieberatungen durch Gebäudeenergieberater des Handwerks oder Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind, anbieten. Das bedeutet, dass auch Energieberater kommunaler Unternehmen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sind, das Förderprogramm in Anspruch nehmen können. Für den VKU nicht nachvollziehbar ist, dass für das Coaching als fachpraktische Anleitung an der Wärmepumpe nur Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik und Kälte-Klima zugelassen sind, nicht aber Unternehmen, die Energieberatungen durch Personen, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes gelistet sind. Der VKU wird sich für eine Öffnung dieses Fördergegenstandes auch für Energieberater kommunaler Unternehmen einsetzen.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Ausgaben müssen durch entsprechende Rechnungen nachgewiesen werden. Schulungen werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens 250 Euro pro teilnehmender Person pro Schulungstag gefördert, Coachings werden mit 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens jeweils 500 Euro gefördert. Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller begrenzt.
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsformular des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen zum Förderprogramm, die Förderrichtlinie, die Liste der zugelassenen Schulungsanbieter sowie FAQs finden Sie hier.