Zu dem im Rahmen des Fit-für-55-Pakets im Juli 2021 vorgelegten Gesetzgebungsvorschlags der EU-Kommission über die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) hat nun der Transportausschuss des Europaparlaments seinen Bericht vorgelegt. Ziel der Kommission und des Parlaments ist die Entwicklung einer europaweit möglichst harmonisierten und kundenfreundlichen Infrastruktur für Elektro- und Wasserstoffmobilität für den Straßenverkehr, aber auch den Bereichen Binnen- und Seeschifffahrt sowie Luftfahrt.
Im Bericht wird vorgeschlagen, die quantitativen und qualitativen Anforderungen des Kommissionsvorschlags sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Betreiber von Ladeinfrastruktur zu erhöhen. Konkret geht es um ein leistungsfähigeres initiales Ladenetz für schwere Nutzfahrzeuge. Dies hat hinsichtlich der avisierten Leistungsbedarfe zum Beispiel Auswirkungen auf die Planungen der Verteilnetzbetreiber. Außerdem werden verschärfte Regelungen zu den Bezahlmöglichkeiten an öffentlich zugänglichen Ladepunkten vorgeschlagen. So soll die Vorgabe Kartenlesegeräte zu verbauen, auf alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte, unabhängig von der installierten Leistung, ausgedehnt und die Frist für die Nachrüstung von Bestandsangeboten soll auf den 1. Januar 2025 vorgezogen werden.
Insbesondere letzteren Punkt sieht der VKU besonders kritisch. Eine Nachrüstung von Bestandsangeboten mit Kartenlesegeräten im Bestand wird in vielen Fällen nicht möglich sein. Hier müssten Ersatzinvestitionen vorgenommen werden. Die Kosten die dafür entstehen dürften für den weiteren Ausbau und die Verdichtung des bestehenden Netzes weitaus besser investiert sein. Außerdem würden gerade die Betreiber mit Kosten belastet, die bereits große Mengen an Ladepunkten betreiben. Der VKU wird Kommission, Europaparlament und Rat entsprechende Änderungsvorschläge vorlegen, die derzeit erarbeitet werden.