Umsetzung der Informationspflichten bei der CO2-Kostenaufteilung
Verbände erarbeiten gemeinsame Handlungsempfehlung für Stichtagsregelung im CO2KostAufG
Der VKU hat zusammen mit BDEW und AGFW eine gemeinsame Handlungsempfehlung auf Initiative des BMWK erarbeitet. Kern des Papiers ist eine Empfehlung für eine Stichtagsregelung zur Umsetzung der Informationspflichten für Wärmelieferanten nach dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG).
15.12.23
Der VKU hat zusammen mit BDEW und AGFW eine gemeinsame Handlungsempfehlung auf Initiative des BMWK erarbeitet. Kern des Papiers ist eine Empfehlung für eine Stichtagsregelung zur Umsetzung der Informationspflichten für Wärmelieferanten nach dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG).
Seit dem 1. Januar 2023 regelt das CO2KostAufG die Aufteilung der auf die Heizkosten entfallenden CO2-Kosten eines Gebäudes zwischen Vermietern und Mietern.
Daher verpflichtet das CO2KostAufG alle Brennstoff- und Wärmelieferanten zu einer Informationspflicht über:
- die Brennstoffemissionen der Brennstoff- oder Wärmelieferung in Kilogramm Kohlendioxid,
- den […] Preisbestandteil der Kohlendioxidkosten für die gelieferte oder zur Wärmeerzeugung eingesetzte Brennstoffmenge,
- den heizwertbezogenen Emissionsfaktor des gelieferten oder zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffs, angegeben in Kilogramm Kohlendioxid pro Kilowattstunde,
- den Energiegehalt der gelieferten oder zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brenn-stoffmenge in Kilowattstunden sowie
- einen Hinweis auf die […] Erstattungsansprüche [des Mieters ggü. dem Vermieter]
Während Brennstoff- und Wärmelieferungen bspw. aufgrund von Vertragswechseln oder Umzügen praktisch zu jedem Zeitpunkt im Jahr abgerechnet und fakturiert werden müssen, liegen die notwendigen Daten zur Erfüllung der Informationspflicht zum Rechnungstellungszeitpunkt im Jahr X ggf. nur für das Jahr X-1 oder sogar für das Jahr X-2 vor.
Das CO2KostAufG trifft leider keine genaue Aussage darüber, ab welchem Datum bzw. Stichtag die Werte eines neuen Kalenderjahres genutzt werden müssen. Daher besteht die Gefahr, dass jeder Brennstoff- und Wärmelieferant die Informationspflichten unterschiedlich umsetzt. Das könnte zu Streitigkeiten oder gar Klagen aufgrund der unterschiedlichen Datengrundlagen führen.
Daher hat der VKU zusammen mit dem BDEW und dem AGFW eine gemeinsame Handlungsempfehlung für eine Stichtagsregelung zur Umsetzung der Informationspflichten für Wärmelieferanten nach dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) erarbeitet. Das Dokument können Sie unten downloaden. Der Kaufmännische Ausschuss hatte das Papier inhaltlich auf seiner Sitzung am 09. November 2023 beschlossen.
Vertreter der Wohnungswirtschaft haben inhaltlich mitgewirkt und werden einen Infobrief mit einem Verweis auf die Handlungsempfehlung der Energiewirtschaft versenden, um die Einigung der Verbände bekannt zu machen und diese damit implizit zu unterstützen.
Der VKU steht weiter im intensiven Austausch mit den VKU-Mitgliedsunternehmen und den anderen Verbänden und wird ggf. die Handlungsempfehlung weiterentwickeln. Die Forderung, dass in Bezug auf das CO2KostAufG dennoch eine Gesetzesanpassung dringend erfolgen sollte, wird von allen beteiligten Verbänden geteilt. Nächster Schritt ist daher die Formulierung einer konkreten Gesetzesanpassungsforderung des Gesetzes.