Zubau an Kraftwerken
Verbändeanhörung zum Kraftwerkssicherheitsgesetz
Am 25. November hat das BMWK einen Referentenentwurf für das geplante Kraftwerkssicherheitsgesetz in die Verbändeanhörung gegeben. Eine viel zu kurze Konsultationsfrist in Verbindung mit sehr vielen inhaltlichen Verbesserungsnotwendigkeiten lassen die kurzfristige Verabschiedung eines guten Gesetzes äußerst fraglich erscheinen.
11.12.24
Am 25. November hat das BMWK einen Referentenentwurf für das geplante Kraftwerkssicherheitsgesetz in die Verbändeanhörung gegeben. Eine viel zu kurze Konsultationsfrist in Verbindung mit sehr vielen inhaltlichen Verbesserungsnotwendigkeiten lassen die kurzfristige Verabschiedung eines guten Gesetzes äußerst fraglich erscheinen.
Verbändeanhörung zum Kraftwerkssicherheitsgesetz
Nachdem vor wenigen Wochen das Konzept für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zur Konsultation veröffentlicht wurde, ging am 25. November ein offizieller Referentenentwurf mit zweitägiger Stellungnahmefrist in die Verbändeanhörung. Der VKU hat seine Stellungnahme fristgerecht eingereicht und das Verfahren dabei scharf kritisiert, da ein fundierter Praxis-Check durch die Mitgliedschaft kaum möglich war.
Mit dem KWSG sollen neue Kraftwerke für gesicherte Leistung angereizt werden, die u.a. im Zuge des Kohleausstiegs benötigt werden, sich aber aufgrund der geringen erwarteten Volllaststunden nicht wirtschaftlich über den EOM refinanzieren lassen. Das Gesetz sieht insgesamt eine Ausschreibungsmenge 12 GW neuer Kraftwerksleistung vor.
Der Referentenentwurf greift aus Sicht der Stadtwerke und kommunalen Energie-versorger zwei zentrale Kritikpunkte weiterhin nicht auf, die der VKU in früheren Konsultationen, zuletzt zum Konzept, klar aufgezeigt hat. So fokussiert sich der Referentenentwurf weiterhin auf den Neubau neuer Gaskraftwerke auf der grünen Wiese und auf bestehenden Kohlekraftwerksstandorten. Vorhandene Standorte mit Gaskraftwerken werden stark benachteiligt. Das ist volkswirtschaftlich ineffizient und verhindert einen echten Kostenwettbewerb in den Ausschreibungen. Dieser Effekt wird – trotz Verbesserung gegenüber den im Vorfeld konsultierten Eckpunkten – auch nach wie vor durch zu hohe Sicherheitsleistungen verstärkt.
Leider spielt auch die Modernisierung bestehender Anlagen im Entwurf faktisch keine Rolle. Die Vorgaben waren und sind nicht realistisch umsetzbar, insbesondere mit Blick auf die Wirkungsgradsteigerung und die Investitionstiefe. Zudem schließt der Gesetzentwurf eine Förderung für die Umrüstung bestehender KWK-Anlagen auf Wasserstoff aus. Damit wird ein möglicher wesentlicher Beitrag von Stadtwerken für die klimaneutrale Stromerzeugung in Kraftwerken verhindert.
Grundsätzlich ist es gut und richtig, dass im Zuge des KWSG auch das KWKG verlängert werden soll. Aber der vorgesehene Verlängerungszeitraum ist viel zu kurz, um größere neue Projekte anzureizen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene KWKG-Verlängerung sollte deswegen dahingehend angepasst werden, dass eine Verlängerung bis zum Jahr 2030 vorgesehen wird. Eine KWGK-Verlängerung sollte zudem losgelöst vom Kraftwerkssicherheitsgesetz schnellstmöglich im Bundeskabinett und anschließend im Bundestag beschlossen werden.
Damit ein gutes Gesetz als Rechtsgrundlage für Kraftwerksausschreibungen im Bundeskabinett beschlossen werden kann, braucht es aus Sicht des VKU ein deutlich überarbeitetes und besseres Gesetz. Ein maßgeblich überarbeiteter Regierungsentwurf wäre entscheidend, da kaum mehr mit echter inhaltlicher Arbeit am Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag vor den Neuwahlen im Februar zu rechnen wäre - unabhängig von der Frage, ob es schlussendlich eine parlamentarische Mehrheit für das Gesetz geben könnte oder nicht.
Der Gesetzentwurf zum Kraftwerkssicherheitsgesetz sollte in der vorliegenden Form deshalb nicht im Bundeskabinett beschlossen werden.