Wärmewende
Verbesserungen bei der BEW für Großwärmepumpenprojekte

BMWK und BAFA haben auf VKU-Initiativen reagiert und das Förderverfahren für Großwärmepumpenprojekte optimiert. Neue Regelungen verbessern nun die finanzielle Sicherheit und Planbarkeit für kommunale Energieversorger.

17.05.24

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben auf Forderungen des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) reagiert und für Großwärmepumpenprojekte wichtige Verfahrensanpassungen bei der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) vorgenommen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die finanzielle Sicherheit und Planbarkeit für die Dekarbonisierung der Wärmenetze durch kommunale Energieversorger zu verbessern.

Bislang stellte die zweistufige Antragstellung im Rahmen der BEW ein wesentliches Hemmnis dar. Energieversorger mussten die Investitionskostenförderung und die Betriebskostenförderung in separaten Phasen beantragen – ein Verfahren, das die finanzielle Planung und Umsetzung der Projekte erheblich erschwerte.

Auf Initiative des VKU hin hat das BMWK nun eine signifikante Verbesserung eingeführt: Zukünftig können Anträge auf Betriebskostenförderung (Modul 4) parallel zur Investitionskostenförderung gestellt werden. Diese Änderung ermöglicht eine zeitgleiche und umfassende Antragsbearbeitung und erhöht damit die Effizienz des Fördervorgangs.

Erste Informationen zu dieser neuen Regelung wurden auf der Website des BAFA zur BEW in der Rubrik "Häufige Fragen" unter "Fragestellungen zu Modul 4" veröffentlicht.

Demnach ist bei der Antragstellung parallel zu Modul 2 oder Modul 3 zu beachten, dass der Bewilligungszeitraum im Jahr der Inbetriebnahme der Anlage beginnt und nach 10 Jahren endet.

Aufgrund haushaltsrechtlicher Einschränkungen können bei Antragstellung zu einem früheren Zeitpunkt als dem Jahr der Inbetriebnahme die Mittel nicht für alle Förderjahre gebunden werden. Sobald die Anlage in Betrieb genommen wurde, kann ein Aufstockungsantrag auf Gewährung der Förderung für die verbleibenden Jahre gestellt werden. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel und dem weiteren Vorliegen der Förderbedingungen

Mit dieser Anpassung des Antragsverfahrens kommen die Behörden den Bedürfnissen der kommunalen Energieversorger entgegen und unterstützen aktiv die Bemühungen um eine umweltfreundliche und nachhaltige Wärmeversorgung im Rahmen der deutschen Energiewende.