Versorgungssicherheit, Kapazitätsmarkt, Strommarktdesign
VKU bringt sich in Kapazitätsmarktdebatte ein

Der VKU hat sich mit der Veröffentlichung eines Positionspapiers in die Debatte um einen Kapazitätsmarkt eingebracht. Für das langfristige Zielbild eines dekarbonisierten Stromsystems mit hohen Flexibiltätsbedarfen spricht sich der VKU darin für einen dezentralen Kapazitätsmarkt als Ergänzung zum geplanten Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) aus.

31.07.24

© 

Roman/stock.adobe.com

Spätestens mit dem Start der „Plattform Klimaneutrales Stromsystem“ (PKNS) im vergangenen Jahr hat die Diskussion zur Einführung eines Kapazitätsmechanismus wieder an Fahrt aufgenommen.

Mit der Ankündigung zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie über ein Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) sind auch die Umsetzungspläne für die Einführung eines Kapazitätsmarktes konkreter geworden: Die Bundesregierung hat einen Kapazitätsmechanismus angekündigt, der bereits 2028 operativ sein soll. Eine Einigung auf Eckpunkte für die Ausgestaltung des Kapazitätsmechanismus soll noch in diesem Sommer erfolgen. Auf kurze Sicht setzt die Bundesregierung mit Ausschreibungen gemäß dem KWSG auf zentrale Elemente, um den Zubau gesicherter Leistung zu organisieren.

Mit Blick auf diese Entwicklungen hat der VKU sowohl ein Positionspapier zum Kapazitätsmarktdesign als auch ein Kurzpapier erarbeitet. Der VKU spricht sich darin im Hinblick auf das langfristige Zielbild eines dekarbonisierten Stromsystems mit hohen Flexibiltätsbedarfen für einen dezentralen Kapazitätsmarkt aus. Ein solcher, rein marktlicher Ansatz stellt aus Sicht des VKU eine optimale Anreizstruktur für die Erschließung nachfrageseitiger Flexibilitätspotenziale dar und sichert dadurch eine marktorientierte Vorhaltung von gesicherter Leistung.

Gleichwohl erkennt der VKU an, dass das aktuelle Vorgehen der Bundesregierung einen stärkeren Fokus auf zentrale Elemente legt. Zentrale Kapazitätsmärke bieten das Potential, schnell und gezielt Kapazitätsmengen anzureizen. Die notwendige Präqualifikation ist aber insbesondere für (Last)Flexibilität oder neue innovative Techniken komplex und es muss sichergestellt werden, dass diese Technologien nicht benachteiligt werden. Ein zentraler Kapazitätsmechanismus ist deswegen mutmaßlich weniger innovationsfördernd und nur in begrenzterem Umfang in der Lage, Potentiale für Lastreduktion und Flexibilisierung des Verbrauchs zu heben.

Um den jeweiligen Vorteilen von dezentralen und zentralen Ansätzen Rechnung zu tragen, zeigt sich der VKU grundsätzlich offen für eine Verknüpfung von zentralen und dezentralen Elementen. Entscheidend für den VKU ist, dass eine hohe Komplexität vermieden wird. Nur klare Bedingungen schaffen Planungssicherheit.

Der unter dem Namen “Strommarkt Plus” diskutierte Ansatz zur Stärkung des wettbewerblichen Strommarkts ist aus Perspektive des VKU aufgrund zweifelhafter Anreizwirkung und Komplexität hingegen keine geeigenete Option. Aus Sicht des VKU sollte unbedingt auf eine Verquickung der Vorgaben aus der EU-Hedgingpflicht (Stoßrichtung Verbraucherschutz durch Absicherung von Preisniveaurisiken) mit vermeintlich kapazitätssichernden Elementen (Stoßrichtung Versorgungssicherheit durch Absicherung von Preisspitzen) verzichtet werden. Zur Refinanzierung von (neuen) steuerbaren Kapazitäten sollte auf etablierte, konventionelle Kapazitätsmechanismen gesetzt werden. Der VKU hatte sich bereits im April gegen die Option eines „Strommarkt Plus“  positioniert.