Stellungnahme zum Osterpaket der Bundesregierung veröffentlicht
VKU fordert mehr Mut bei EEG-Reform und keinen Schnellschuss bei KWKG-Novelle 02.05.22

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Anlässlich der anstehenden parlamentarischen Beratungen zum Energiesofortmaßnahmenpaket („Osterpaket“) der Bundesregierung vom 6. April 2022 hat sich der VKU mit einer Stellungnahme an die zuständigen Abgeordneten des Bundestages und an die Landesregierungen gewandt. Darin begrüßt der VKU die EEG-Reform als wichtigen Schritt zur Beschleunigung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus, sieht jedoch in vielen Punkten noch Nachbesserungsbedarf. Der Entwurf zum KWKG hingegen bleibt trotz einzelner positiver Ansätze weit hinter den gegebenen Möglichkeiten zurück. Durch neue praxisferne Anforderungen an KWK-Anlagen erschwert er sogar notwendige Investitionen in diesem Bereich.

Positiv aus VKU-Sicht ist neben der deutlichen Anhebung des Ausbaupfades die vorgesehene gesetzliche Einstufung der erneuerbaren Energien als „vorrangiger Belang“. Nach Meinung des VKU sollte der Gesetzgeber jedoch hier noch mutiger sein und dies auch in den Fachgesetzen, zum Beispiel im Bundesnaturschutzgesetz, verankern. Außerdem sollte auch dies auch für Netzanschluss und Netzausbau gelten.

Der VKU begrüßt außerdem die Vergütungsanhebung für Dach-PV mit Volleinspeisung, fordert jedoch bessere Vergütungssätze auch für PV-Anlagen, die nicht voll einspeisen, sowie für Mieterstromanlagen.

Die Anhebung des Schwellenwertes für die Teilnahme an Ausschreibungen sollte nach Meinung des VKU nicht nur für Bürgerenergiegesellschaften gelten, sondern auch für Gesellschaften, deren Stimmrechte überwiegend von Bürgerenergiegesellschaften gehalten werden. Denn Kooperationen zwischen Windparkbetreibern und Bürgerenergiegesellschaften ermöglichen eine finanzielle Teilhabe vieler Bürgerinnen und Bürger, was für eine breite Akzeptanz vor Ort sorgen kann.

Eine Fokussierung der Biomasseförderung auf Spitzenlastkraftwerke („Peaker“) sieht der VKU kritisch. Dies schwächt die Biomasse- und Biomethan-befeuerte Kraft-Wärme-Kopplung, welche zur Dekarbonisierung der Fernwärme und als Säule der Versorgungssicherheit unverzichtbar ist. Daher fordert der VKU den Erhalt der EEG-Förderung für den Einsatz von Biomasse und Biomethan in KWK-Anlagen. Gleiches gilt für die Förderung nach dem KWKG, die beim anteiligen Einsatz von Biomethan einschlägig ist.

Die von der Bundesregierung angestrebte Ausrichtung neuer KWK-Anlagen auf Wasserstoff wird vom VKU grundsätzlich unterstützt, jedoch ist die vorgesehene Ausgestaltung praxisfern. Dies gilt auch für die vorgesehene Deckelung der jährlichen Förderstunden für neue und bestehende Anlagen. Statt eines Schnellschusses sollte die laufende KWK-Evaluierung unverzüglich ausgewertet und neue Anforderungen mit Verbesserungen am Förderrahmen flankiert werden.

Um möglichst schnell klimaneutral und importunabhängig zu werden, appelliert der VKU an den Gesetzgeber, alle Potenziale zu nutzen, auch wenn sie nicht „erneuerbar“ im engeren Sinne sind. Dies gilt insbesondere für Strom aus energetischer Abfallbehandlung sowie Grubengas. Um die Chancen für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb zu verbessern, sollten diese Erzeugungsarten in das Herkunftsnachweissystem einbezogen werden.

Weiterhin setzt sich der VKU für eine Verlängerung von Realisierungsfristen ein, insbesondere für Projekte in den Hochwassergebieten des Sommers 2021. Auch große KWK-Anlagen und Wärmenetze benötigen aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der geänderten geopolitischen Lage auf Lieferdauern und -ketten eine Fristverlängerung.

Diese und viele weitere Vorschläge, für die sich der VKU im weiteren Verfahren einsetzen wird, sind in der Stellungnahme ausführlich begründet und erläutert.