Ausbau der Ladeinfrastruktur
VKU fordert substantielle Änderungen am Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur II 05.10.22

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Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, einen neuen Masterplan Ladeinfrastruktur zu erarbeiten. Wie im ersten Masterplan aus dem November 2019, sollen darin Hemmnisse für den schnellen Ausbau öffentlicher und nichtöffentlicher Ladeinfrastruktur (LIS) identifiziert und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung entwickelt werden. Nach einem ersten Referentenentwurf aus dem Februar, der zunächst als „Straßenbahnfund“ kursierte, gab es an den Inhalten scharfe Kritik aus der Branche. Diese Version wurde zwischen den Ressorts abgestimmt und Anfang Juli eine inhaltlich deutlich verbesserte Fassung als erster Regierungsentwurf veröffentlicht. Folgende Handlungsfelder sind identifiziert und mit Maßnahmenvorschlägen unterlegt:
 

  • Maßnahmen zur Kooperation und Koordination            
  • Den Bedarf, den Ausbau und die Nutzung datenbasiert überwachen und steuern
  • Die finanzielle Unterstützung des Bundes effektiver gestalten
  • Die Kommunen als Schlüsselakteure befähigen und stärker einbinden
  • Mehr Flächen verfügbar machen
  • Ladeinfrastruktur durch Digitalisierung verbessern
  • Die Ladeinfrastruktur in das Stromsystem integrieren
  • Das Straßen-, Bau- und Immissionsschutzrecht für das Laden weiterentwickeln
  • Das Laden an Gebäuden einfacher möglich machen
  • Ladeinfrastruktur für E-Nutzfahrzeuge


Die Maßnahmenvorschläge adressieren in vielen Punkten die richtigen Themen, jedoch gibt es aus Sicht der Branche (Ladepunktbetreiber, Elektromobilitätsprovider, Energieversorger/Verteilnetzbetreiber) erhebliche Anpassungsbedarfe. Nachdem aus bisher nicht nachvollziehbaren Gründen eine Beteiligung der Stakeholder in der Entwurfsphase ausgeblieben ist, wurden ab Ende August die betroffenen Verbände im Rahmen einer Workshop-Reihe von Bundesverkehrsministerium, Bundeswirtschaftsministerium und der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur angehört.

Die energiewirtschaftlichen Verbände VKU und BDEW haben sich vor allem dahingehend geäußert, dass der Entwurf nach wie vor von einem flächendeckenden Marktversagen ausgeht, was so allerdings nicht mehr festzustellen ist. Richtig ist dagegen, dass der wettbewerbliche und eigenwirtschaftliche Ausbau in vielen Regionen Deutschlands durch Stadtwerke, große Energieversorger und Unternehmen aus ganz Europa erheblich vorangetrieben wird. Zutreffend wäre allerdings die Einschätzung, dass es in einigen Regionen noch erheblichen Nachholbedarf gibt. Vor allem die dünner besiedelten Regionen des Nordens und Nordostens zeigen noch Ausbaulücken. Das gleiche trifft in ganz Deutschland auf Regionen zu, die nur saisonale Bedarfsspitzen aufweisen, etwa zur Urlaubszeit.

Die Verbände sehen deshalb die Hauptaufgabe der Bundesregierung und der Leitstelle darin, den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur durch den Abbau von administrativen und praktischen Hemmnissen, wie dem Mangel an verfügbaren Flächen, sowie durch zielgerichtete Maßnahmen, zum Beispiel durch Fokussierung der Förderung auf unterdeckte Regionen, zu unterstützen. Zudem wurde mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die betroffenen Verbände – zu denen neben anderen auch die kommunalen Spitzenverbände oder die Verbände von Wohnungswirtschaft und Einzelhandel gehören – in der späteren Umsetzung der Maßnahmen einbezogen werden müssen. Dafür haben die Verbände gemeinsam konkrete Änderungsvorschläge formuliert und den zuständigen Ministerien und der Leitstelle zur Verfügung gestellt.

Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Masterplan etwa Mitte Oktober zu verabschieden. Aus Sicht des VKU ist wichtig, die enthaltenen Maßnahmen so auszugestalten, dass die Branche damit optimal arbeiten kann, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter engagiert vorantreiben zu können. Deshalb ist die Bundesregierung gefordert, vor allem in ihren Kompetenzbereichen (z. B. Gesetzgebung oder Bereitstellung bundeseigener Flächen) deutlich verbindlicher und schneller zu werden.