Wärmewende
VKU positioniert sich zum Geothermiebeschleunigungsgesetz

Der VKU hat zum Referentenentwurf des BMWK zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern Stellung bezogen. Der VKU begrüßt das Vorhaben als wichtigen Schritt in Richtung einer klimaneutralen Wärmeversorgung, fordert jedoch, dass die Maßnahmen die Wasserressourcen und die öffentliche Wasserversorgung nicht beeinträchtigen.

01.08.24

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Marcus Schlaf

 

Das BMWK hat am 28. Juni 2024 einen Referentenentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern veröffentlicht. Dieser hat das Ziel, dass Geothermieanlagen, Wärmepumpen und -speicher schneller und in größerer Zahl errichtet und betrieben werden können.

Der VKU hat zum Referentenentwurf eine Stellungnahme abgegeben. Darin unterstützt der VKU das Gesetzesvorhaben. Insbesondere die Vereinfachung und Digitalisierung von Genehmigungsverfahren sowie den Abbau regulatorischer Hemmnisse lobt der VKU als sehr wichtige Maßnahmen.

Der VKU begrüßt auch, dass in § 4 GeoWG festgelegt werden soll, dass die Errichtung und der Betrieb von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und -speichern im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen. Angesichts der Bedeutung dieser Investitionen für die Wärmewende und der Hindernisse, die es hierbei zu überwinden gilt, ist diese Festlegung gerechtfertigt und notwendig.

Bei der Abwägung mit wasserwirtschaftlichen Belangen ist jedoch der verfassungsrechtlich ableitbare Vorrang der Wasserversorgung zu berücksichtigen. Geothermievorhaben nutzen mit dem Grundwasser eine zentrale Ressource der öffentlichen Trinkwasserversorgung oder wirken sich auf diese unmittelbar aus. Die Beschleunigung des Ausbaus von Geothermie darf nicht dazu führen, dass die Wasserressourcen und damit die öffentliche Wasserversorgung beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für Wasserschutzgebiete und Trinkwassereinzugsgebiete, die einen besonderen Schutzstatus genießen.

Der VKU trägt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Detailforderungen vor, um die gesetzgeberischen Maßnahmen zu optimieren, zugleich aber auch sicherzustellen, dass die Wasserressourcen und die öffentliche Wasserversorgung nicht beeinträchtigt werden.