Erneuerbare Energien
VKU positioniert sich zum Solarpaket II

Nachdem der Gesetzgeber das Solarpaket I im April 2024 beschlossen hat und die Neuerungen am 16.05.2024 in Kraft getreten sind, richtet die Branche ihren Blick nun auf das angekündigte Solarpaket II. Der VKU hat hierzu ein Positionspapier veröffentlicht.

27.06.24

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Nachdem der Gesetzgeber das Solarpaket I im April 2024 beschlossen hat und die Neuerungen am 16.05.2024 in Kraft getreten sind, richtet die Branche ihren Blick nun auf das angekündigte Solarpaket II.

Denn die Solarstrategie der Bundesregierung sieht ein zweistufiges Vorgehen vor. Diejenigen Maßnahmen, die in Paket I zunächst ausgespart wurden, sollen in einem zweiten Solarpaket adressiert werden.

Der VKU findet es wichtig, dies nun bald auf den Weg zu bringen. Trotz der umfangreichen Maßnahmen, die die Regierungskoalition ergriffen hat, um den Wind- und Solarenergieausbau zu beschleunigen, sind noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft und noch nicht alle Hindernisse beseitigt.

Handlungsbedarf sieht der VKU unter anderem noch im Stromsteuerrecht, bei der Flächenkulisse für Solarparks und bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, wo noch Konkretisierungen nötig sind.

Außerdem sieht der VKU beim Solarpaket I in einem Punkt Nachbesserungsbedarf: Die gesetzliche Duldungspflicht in Bezug auf die Verlegung von Anschlussleitungen und die Überfahrt wurde im Solarpaket I auf öffentliche Grundstücke beschränkt. Sie sollte auf private Grundstücke erweitert werden. Gerade bei privaten Grundstücken kommt es nach den Erfahrungen der Mitgliedsunternehmen des VKU zu verzögernden Rechtsstreitigkeiten oder langanhaltenden Verhandlungen aufgrund von Kabelquerungen oder der Nutzung von Zufahrtswegen.

Seine Vorschläge hat der VKU in einem aktuellen Positionspapier zusammengefasst.