Wärmewende
VKU zur aktuellen Debatte um Fernwärmepreise

Fernwärmepreise entstehen im Wettbewerb und benötigen langfristige Vereinbarungen, um die Versorgungskosten zu stabilisieren. Der VKU betont, dass die bewährte Preisänderungssystematik des § 24 (4) AVBFernwärmeV diese Anforderungen erfüllt und warnt vor disruptiven Änderungen, die die Investitionssicherheit gefährden könnten.

27.06.24

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Berlin – Der Aus- und Umbau der Fernwärme ist ein zentrales Element für die volkswirtschaftlich optimale Umsetzung der Wärmewende und das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele. Dafür sind erhebliche Investitionen notwendig, die nur unter stabilen und verlässlichen politischen Rahmenbedingungen getätigt werden können.

Fernwärmepreise bilden sich im Wettbewerb. Weil Fernwärmeversorgungsverträge aus sachlichen Gründen langfristig vereinbart werden und sich die Kosten der Versorgung über die Zeit hinweg verändern, bedarf es eines Mechanismus, um das bei Vertragsbeginn gefundene Preis-Leistungs-Verhältnis über die Vertragsdauer hinweg fortzuführen. Der § 24 (4) AVBFernwärmeV hat sich dafür seit Jahrzehnten bewährt. In den Medien und von politischen Akteuren geäußerte Kritik übersieht, dass diese Systematik die Fernwärmepreise im Vergleich zu den gestiegenen Strom- und Gaspreisen gedämpft hat.

Fernwärmepreise unterliegen der kartellrechtlichen Preismissbrauchsaufsicht, verstärkt durch die Erweiterung des § 29 GWB. Regelmäßige Untersuchungen des Bundeskartellamts und erfolgreicher Klageverfahren zeigen, dass es bisher keine Anzeichen für ein kartellbehördliches Vollzugsdefizit im Bereich Fernwärme gibt. Eine Regulierung der Verbraucherpreise wäre bürokratisch aufwendig und insbesondere bei kleinen Fernwärmenetzen unverhältnismäßig.

Die Transformation zur Klimaneutralität stellt neue Herausforderungen an die Fernwärme. Die bewährte Preisänderungssystematik ist diesen Herausforderungen grundsätzlich gewachsen. Disruptive Änderungen hingegen würden die Investitionssicherheit gefährden. Der VKU unterstützt daher Änderungen mit Augenmaß, wie die Schaffung von Standards und einer stärkeren Vereinheitlichung von Preismodellen.

Die anstehende Novellierung der AVBFernwärmeV sollte genutzt werden, um die Planungs- und Investitionssicherheit für Klimaschutz-Investitionen zu stärken. Die Änderung von Preisänderungsklauseln durch öffentliche Bekanntgabe sollte generell möglich sein. Zudem sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtskonform gestaltet werden und auf Sonderrechte für „kleine“ Fernwärmenetze verzichtet werden.

Der VKU fordert somit eine langfristige und stabile politische Rahmensetzung, um die Investitionssicherheit für die dringend benötigte Transformation der Fernwärme in Richtung Klimaneutralität zu gewährleisten.

Details zur Positionierung des VKU können hier abgerufen werden.