VKU nimmt Stellung zum Konzeptpapier
Vorgabe für neue Heizungen ab 2024: 65 Prozent erneuerbare Energien
Die „65 % erneuerbare Energien“-Vorgabe für neue Heizungen, die seit dem Koalitionsvertrag im Raum steht, wird den Wärmemarkt stark beeinflussen. Ein Konzeptpapier gibt einen Ausblick darauf, wie die Vorgabe umgesetzt werden könnte.
05.10.22
Die „65 % erneuerbare Energien“-Vorgabe für neue Heizungen, die seit dem Koalitionsvertrag im Raum steht, wird den Wärmemarkt stark beeinflussen. Ein Konzeptpapier gibt einen Ausblick darauf, wie die Vorgabe umgesetzt werden könnte.
Die Vorgabe, dass ab 2024 möglichst nur noch Heizungen eingebaut werden sollen, welche mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden, hat große Auswirkungen auf den Wärmemarkt. Ein Konzeptpapier des Bundeswirtschafts- und Bundesbauministeriums, das am 14.07. veröffentlicht wurde, gibt einen Ausblick darauf, wie die Vorgabe umgesetzt werden könnte. Der Anwendungsbereich soll mit Neubauten und dem Gebäudebestand bzw. Wohn- und Nichtwohngebäuden sehr weit gefasst werden.
Bemerkenswert an dem vorliegenden Konzeptpapier ist, dass zwei unterschiedliche Varianten zur Ausgestaltung der geplanten „65 Prozent erneuerbaren Energien“-Vorgabe zur Diskussion gestellt werden. Dieser Umstand lässt vermuten, dass sich die beiden Ministerien nicht auf ein gemeinsames Konzept verständigen konnten.
In der Stellungnahme verweist der VKU darauf, dass bei der Umsetzung der geplanten Vorgabe auf maximale Flexibilität geachtet werden sollte. Entscheidend ist, dass die gesamte Bandbreite der verfügbaren Klimaschutztechnologien in dem Konzept berücksichtigt wird. Die die Erfüllungsmöglichkeit „auf einer Ebene“, in der sämtliche insbesondere auch leitungsgebundene Technologien gleichberechtigt anerkannt werden, ist dem „Stufenverhältnis“ vorzuziehen.
Die Kommunale Wärmeplanung stellt aus VKU-Perspektive das zentrale (Planungs-)Instrument für die Umsetzung einer (kosten-)effizienten Umsetzung der Wärmewende dar. Investitionsentscheidungen der Akteure werden durch ihre Ergebnisse maßgeblich beeinflusst. Die geplante „65 Prozent erneuerbare Energien“- Vorgabe muss in ihrer Ausgestaltung konsistent mit der Kommunalen Wärmeplanung sein und einen ausreichenden technischen Lösungsraum („Technologieoffenheit“) in der dezentralen Wärmeversorgung gewährleisten.
Zudem müssen planerische Ansätze der kommunalen Gaswirtschaft zur Transformation der Gasinfrastruktur in Richtung Klimaneutralität des Energieträgers stärker berücksichtigt und gleichrangig gefördert werden. Zu begrüßen ist die besondere Rolle von Wärmenetzen in dem Konzeptpapier.
Eine abschließende Bewertung der vorgeschlagenen Konzepte ist aktuell noch nicht möglich, weil noch ein erheblicher Klärungs- und Konkretisierungsbedarf - wie die Vielzahl der im Eckpunktepapier aufgeführten Fragestellungen zeigen - besteht.
Für den Herbst wurde ein Kabinettsentwurf für eine erneute Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), mit der die Vorgabe ordnungsrechtlich verankert wird, angekündigt. Die GEG-Novelle soll bis Jahresende durch den Deutschen Bundestag verabschiedet werden.
Der VKU wird das Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten und für die Berücksichtigung seiner Forderungen werben.