Stromspeicher-Strategie des BMWK
Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Speicher sind nötig

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Dezember 2023 eine Strategie für den Ausbau der Stromspeicherkapazitäten vorgelegt. Der VKU hat dazu eine Stellungnahme abgegeben und sieht weiteren Bedarf für die Verbesserung der Rahmenbedingungen.

17.01.24

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Die Unternehmen der kommunalen Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft sind in allen Segmenten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aktiv. Durch die Errichtung und den Betrieb von Wind- und Solarparks, Solarenergie auf Dächern sowie Biomasse-, Geothermie-, Wasserkraft- und Grubengasanlagen tragen sie in erheblichem Maße zum Übergang in eine treibhausgasneutrale Gesellschaft bei.

Der erste große Batteriespeicher, der in Deutschland erfolgreich für die Erbringung von Regelleistung präqualifiziert und eingesetzt wurde, war eine 5-MW-Anlage eines kommunalen Energieversorgers. Inzwischen haben viele weitere kommunale Unternehmen in diesem Segment Projekte umgesetzt und viel Erfahrung sammeln können.

Die Vertriebssparten der kommunalen Unternehmen setzen derweil erfolgreich auf die Vermarktung, Planung und Realisierung von Stromspeichern für verschiedene Anwendungen bei Privat- und Gewerbekunden, zum Beispiel für die Spitzenlastglättung oder die Optimierung des Eigenverbrauchs der Kunden.

Die bereits erfolgten Verbesserungen der rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für Stromspeicher haben dazu beigetragen, ein werthaltiges Geschäftsfeld erfolgreich zu besetzen und Erfahrungen auf verschiedenen Gebieten zu sammeln. Gleichwohl zeigen uns die anstehenden Herausforderungen der Energiewende, dass noch viele Hemmnisse bestehen, schnell die benötigten Speicherkapazitäten aufzubauen. Das Wichtigste ist die Herstellung langfristig stabiler und planbarer Rahmenbedingungen für den Betrieb der Speicher aller Größenklassen.

Es ist aus unserer Sicht eine zentrale Frage, wie die Potenziale von Stromspeichern für das zukünftige Energiesystem erschlossen werden können. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass die Bundesregierung sich mit dieser Thematik befasst. Den Entwurf der Stromspeicher-Strategie sehen wir als einen ersten Entwurf, der in Folge der aktuellen Konsultation weiterentwickelt werden sollte. Hierbei sollten aus unserer Sicht, wie in unserer Stellungnahme erläutert, insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

Die Stromspeicher-Strategie erscheint unterdessen nicht technologieneutral, weil sie hauptsächlich auf Pumpspeicherkraftwerke und Batteriespeicher fokussiert ist. Andere im Einzelfall sinnvolle Technologieoptionen (Power-to-X-to-Power, Wärmespeicher) werden leider nicht adressiert, sollten aber gleichbehandelt werden.

Eine wichtige Forderung des VKU ist, die vollständige Umsetzung des im europäischen Recht gesetzten Definitionsrahmens für Energiespeicher und Energiespeicherung vorzunehmen. Die je nach Betriebszustand des Speichers gesetzte Einordnung der Anlagen als Verbraucher (Einspeichern) und Erzeuger (Ausspeichern) führt zu vielfältigen Hemmnissen und immer wiederkehrenden Diskussionen, beispielsweise über die endgültige Befreiung der Speichertechnologien von Abgaben und Umlagen.

Der Aussage, dass die Wirtschaftlichkeit von Speicherprojekten aktuell gegeben ist, kann der VKU nicht ohne Einschränkungen zustimmen. Zwar wird weiter in Speicherausbau investiert, aber vielfach nur getrieben durch Fördermaßnahmen. Zentral für den weiteren Speicher-Zubau sind langfristig planbare wirtschaftliche Rahmenbedingungen in einem investitionsfreundlichen Umfeld. Das heißt, es braucht ein glaubhaftes Bekenntnis, dass Knappheitssignale, also zeitlich begrenzte hohe Preise, an den Strommärkten zugelassen werden.

Viele Nutzungsszenarien, die Speicherprojekte langfristig planbar machen würden, sind derzeit nicht möglich oder mit wirtschaftlichen Herausforderungen verbunden. Beispielsweise sollten Speicher sowohl für Grün- als auch für Graustrom genutzt werden können. Zudem sollten Anwendungen für Multi-Use-Speicher, bei denen ein Teil der Kapazität für marktgetriebene Arbitragegeschäfte und ein anderer Teil für Netz-/Systemdienstleistungen genutzt wird, erleichtert werden. Die bisherigen Regelungen behindern marktgetriebene Investitionen in Speicheranlagen, die Netzdienstleistungen erbringen.

Wichtig ist, dass die Konsultation der Stromspeicher-Strategie einen Beitrag zu deren Weiterentwicklung leistet und schließlich in einem langfristig verlässlichen rechtlichen Rahmen mündet, der ein investitionsfreundliches Umfeld für Speicherprojekte aller Größenordnungen und Technologien schafft.