Seit Jahresbeginn 2021 ist in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) in Kraft. Details des nEHS-Vollzuges werden durch die seit 24.12.2020 geltenden Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022) und Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) geregelt. Während die EBeV 2022 vor allem Vorgaben für die Überwachung, Ermittlung und Berichterstattung über Brennstoffemissionen um-fasst, regelt die BEHV insbesondere die Einzelheiten zum nationalen Emissionshandelsregister sowie zum Verkauf von Emissionszertifikaten.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) hat hierzu nun einen Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen im Nationalen Emissionshandelssystem 2021 und 2022 veröffentlicht. Die Inhalte des Leitfadens werden in der ersten Jahreshälfte 2022 ergänzt, um Details zur Dateneingabe und zu Funktionalitäten der IT-Anwendung für die Emissionsberichterstattung zu beschreiben. Darüber hinaus ist beabsichtigt, den Leitfaden nach Inkrafttreten der rechtlichen Grundlagen für die vollständige Überwachung ab 2023 entsprechend zu erweitern.
Der Start des nEHS ist für das zweite Quartal 2021 geplant. Der vorgenannte Leitfaden hat zwar den Schwerpunkt auf den Themen Anwendungsbereich, Überwachung und Berichterstattung, er beinhaltet aber ebenfalls erste Hinweise zur Kontoeröffnung und zu Transaktionen im nationalen Emissionshandelsregister. Die DEHSt will in den kommenden Wochen und Monaten sukzessive weitere Informationen zum nationalen Emissionshandelsregister auf ihrer Internetseite bereitstellen, ebenso wie zum Verkauf von Zertifikaten im Rahmen des nEHS, der in der zweiten Jahreshälfte 2021 starten soll.
Im nEHS-Register ergibt sich folgender Zeitplan für die Emissionen 2021 und die zugehörige Abgabe:
- Ab Frühjahr 2021: Kontoeröffnung im nEHS-Register
- Danach: Registrierung bei der Verkaufsplattform (Kontonummer im nEHS-Register notwendig)
- Bis 31.12.2021: Erwerb von Zertifikaten mit der Jahreskennung 2021 für Emissionen 2021
- Bis 31.07.2022: Eintrag der Brennstoffemissionen 2021 durch eine kontobevollmächtigte Person im Register
- Bis 30.09.2022: Erwerb von Zertifikaten mit der Jahreskennung 2021 von der Verkaufsplattform bis max. zehn Prozent des Bestands an Zertifikaten des Jahres 2021 zum 31.12.2021 auf dem Compliance-Konto
- Bis 30.09.2022: Erwerb von Zertifikaten von Dritten (Jahreskennung 2021 oder 2022)
- Bis 30.09.2022: Abgabe der Zertifikate mit einer Jahreskennung 2021 oder 2022 in Höhe der Emissionen 2021.
Die DEHSt weist daraufhin, dass die elektronische Kommunikation nach § 17 BEHG verbindlich ist. Die konkreten Vorgaben hierzu wird die DEHSt im Bundesanzeiger bekannt machen und darüber auch auf ihrer Internetseite informieren.
Für die vertrauliche und rechtsverbindliche elektronische Kommunikation hat die DEHSt eine virtuelle Poststelle (VPS) eingerichtet, über die ihr alle Datenmitteilungen zugestellt werden und die Möglichkeit einer sicheren und rechtsverbindlichen Kommunikation über das Internet bietet.
Zusätzlich plant die DEHSt zur Übermittlung der Anträge auf Einrichtung eines Kontos im nEHS eine Authentifizierung über den sogenannten E-KONA Identifizierungsdienst mit einem ELSTER Unternehmenskonto umzusetzen. Sofern für die Beantragung dieses Kontos im nEHS-Register die Authentifizierung über EKONA genutzt wird, ist für BEHG-Verantwortliche die qualifizierte Elektronische Signatur (QES) und die Einrichtung eines VPS-Postfachs notwendig und wird erstmals für die Übermittlung des Emissionsberichts im Jahr 2022 erforderlich.
Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen Nationales Emissionshandelssystem 2021 und 2022