Am 25. März 2021 wurde bekanntgegeben, dass die European Energy Exchange AG (EEX) am 15. März 2021 den Zuschlag des Umweltbundesamtes für die Veräußerung von Emissionszertifikaten im nationalen Emissionshandel (nEHS), geregelt nach dem BEHG, erhalten hat.
Der VKU hatte in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass die Verkaufsstelle und die Anforderungen an den Verkauf bei der benannten Stelle frühzeitig bekanntgegeben werden müssen, damit sich alle Marktteilnehmer darauf einstellen können.
Wie die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) und die EEX übereinstimmend ankündigen, sollen die Emissionszertifikate für 2021 zwischen Oktober und Dezember 2021 an mindestens zwei Terminen pro Woche zum Kauf angeboten werden. Ein Kalender, der sämtliche Verkaufstermine für das laufende Jahr enthält, soll mindestens sechs Wochen vor Start des Verkaufs auf der Website der EEX veröffentlicht werden.
Während der einzelnen Verkaufstermine wird den Teilnehmern ein Zeitfenster von mindestens sechs Stunden zur Übermittlung der Kaufaufträge zur Verfügung stehen. Eine Begrenzung der Kaufmengen pro Teilnehmer zum geltenden Festpreis für Emissionszertifikate des Jahres 2021 (25,00 EUR) ist in den Verkaufsterminen nicht vorgesehen.
Im Folgejahr ist der Kauf von 2021er Zertifikaten jedoch der gesetzlichen Reglung folgend auf zehn Prozent der im Jahr 2021 erworbenen Menge begrenzt.
Termine des Verkaufskalenders von Emissionszertifikaten des Jahres 2022 sowie Termine zum begrenzten Nachkauf von Emissionszertifikaten des Jahres 2021 will die EEX rechtzeitig zum Jahresende bekannt geben.
Pro erworbenem Emissionszertifikat fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 0,0049 EUR bzw. 0,49 Cent (0,0058 EUR inklusive MWSt) an. Es wird keine fixen Entgelte oder Gebühren geben.
Ab September 2021 sollen Teilnehmer des nEHS einen Zulassungsantrag bei der EEX stellen können. Die Zulassungsbedingungen will die EEX rechtzeitig und transparent auf ihrer Website veröffentlichen. Kosten für die Zulassung an der EEX zum Erwerb der Emissionszertifikate des nEHS sollen nicht anfallen. Neben der direkten Teilnahme am Verkauf soll grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Emissionszertifikate über einen anderen zugelassenen Teilnehmer (Vermittler oder "Intermediär") erworben werden können. Eine Zulassung an der Verkaufsplattform wird damit nicht verpflichtend.
Weitere Einzelheiten zum Verkauf und zur Zulassung werden im Lauf der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung gestellt, wie auf der Homepage der DEHSt zu lesen steht.
Der VKU wird Sie weiterhin auch in seinem Dossier zur CO2-Bepreisung über alle aktuellen Entwicklung zum nationalen Emissionshandel in Deutschland informieren.
Für Fragen stehen Ihnen gerne Frau Sabine Jaacks, Bereichsleiterin Energieeffizienz, Energievertrieb und Energiehandel, (jaacks@vku.de, Tel. 030 5858-180) sowie Herr Björn Heubner, Fachgebietsleiter Vertrieb/Handel Strom/Gas (heubner@vku.de, Tel. 030 58580-188) zur Verfügung.