Am 19.05.2021 fand im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages eine Expertenanhörung statt, in der es um genehmigungsrechtliche Erleichterungen für das Repowering von Windenergieanlagen ging. Für den VKU nahm Fabian Schmitz-Grethlein als Sachverständiger teil.
Das Thema hat eine große Bedeutung für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Denn inzwischen läuft jedes Jahr für mehrere Tausend Megawatt Windkraftleistung die EEG-Förderung aus. Durch ein Repowering dieser Windparks, die zum Teil noch in den neunziger Jahren in Betrieb genommen wurden, könnte der Stromertrag an den betreffenden Standorten um ein Vielfaches erhöht und für die nächsten Jahrzehnte gesichert werden.
Ein weiterer Vorteil: Das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial verringert sich dadurch in vielen Fällen ganz erheblich. Dennoch ist es in der Regel schwierig, für Repowering-Projekte Genehmigungen zu erhalten. Wie sich diese Genehmigungshindernisse überwinden lassen, war Hauptthema der Anhörung am 20.05.2021.
Die Anhörung wurde vor dem Hintergrund anberaumt, dass die Abgeordneten in den kommenden Tagen über ein Gesetz entscheiden, das genehmigungsrechtliche Vereinfachungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen bringen soll. Es dient der Umsetzung genehmigungsrechtlicher Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II). Nach anfänglichem Zögern hatte die Bundesregierung im Dezember 2020 die Genehmigungshindernisse beim Repowering im Gesetzentwurf adressiert und eine immissionsschutzrechtliche Sondervorschrift vorgelegt, die vom VKU und anderen Verbänden jedoch als ungeeignet kritisiert wurde. Auch der Bundesrat sprach sich dagegen aus.
In der Anhörung bekräftigten die Sachverständigen, dass der geplante § 16b BImSchG die erhofften Erleichterungen nicht bringen wird. Stattdessen gab es viel Unterstützung für die Forderung der Energieverbände, bei einer genehmigungsrechtlichen Prüfung und Bewertung von Repowering-Vorhaben im Rahmen einer „Delta-Betrachtung“ zu berücksichtigen, dass der Standort schon mit den Umweltauswirkungen der bestehenden Anlagen belastet ist. Nur so kann im Genehmigungsverfahren der Aspekt zur Geltung kommen, dass sich die Situation für geschützte Vogelarten im Zuge eines Repowering erheblich verbessern kann, zum Beispiel durch eine Verringerung der Anlagenzahl, eine Erhöhung der rotorfreien Zone und die Möglichkeit zeitweiser Abschaltvorgaben, z. B. zum Fledermausschutz.
In den kommenden Tagen werden die Verhandlungsführer der Fraktion von Union und SPD über den Gesetzentwurf abschließend beraten. Der VKU appelliert an die Abgeordneten, dem eindeutigen Votum der Sachverständigen zu folgen. Das Schicksal vieler Repowering-Projekte und damit auch das Erreichen der für die angestrebte Klimaneutralität so wichtigen Ausbauziele hängt davon ab.