Verbesserte Konditionen auch für antragsberechtigte kommunale Unternehmen
Höhere Fördersätze beim BMWi-Förderprogramm zum Umbau von raumlufttechnischen Anlagen zur Bekämpfung des Corona-Virus 07.05.21

Anfang April 2021 ist die novellierte "Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen" in Kraft getreten. Antragsberechtigte Unternehmen können damit ab sofort von u. a. von höheren Zuschüssen profitieren. Der VKU rät interessierten Unternehmen, ihre Förderan-träge zeitnah zu stellen.

Ziel des Förderprogramms ist, die vorhandenen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten um- und aufzurüsten, um das Corona-Infektionsrisiko über Aerosole in Räumen, die von einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden, wirksam zu senken. Das ur-sprüngliche Förderprogramm ist am 20.10.2020 in Kraft getreten (vgl. hierzu unseren Artikel: BMWi legt Förderprogramm von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten auf).

Neuerungen

Nach Informationen des BAFA umfasst das novellierte Förderprogramm folgende wesentliche u. a. Änderungen:

  • Die Berechtigung zur Antragsstellung wurde erweitert. Antragsberechtigt sind jetzt beispielsweise auch ausgewählte private Einrichtungen (z. B. Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeeinrichtungen). 
  • Statt bisher 40 Prozent können nun bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Der maximal mögliche Förderbetrag wurde von 100.000 € auf 200.000 € pro bestehender RLT-Anlage erhöht.
  • Die Förderung weiterer technischer Maßnahmen wurde ermöglicht, wie z. B. die Nachrüstung einer Anlage zur Luftbehandlung durch UV-C Strahlung. Ebenfalls ist die Erweiterung einer bestehenden RLT-Anlage durch nachträgliche Anbindung einzelner notwendiger Nebenräume nun ebenfalls förderfähig.
  • Es können Maßnahmen an zentralen und dezentralen stationären Bestandsanlagen gefördert werden, die festmontiert und mit einem im Gebäude installierten Luftkanalsystem ausgestattet sind. Mindestens einer der an die RLT-Anlage angeschlossenen Räume muss mit einem Regelluftvolumen-strom von 400 m³/h (statt bisher 1.500 m³/h) oder mehr versorgt werden.
  • Ebenfalls können Beihilfen auf Basis der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 beantragt werden.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind Länder und Kommunen sowie durch Beteiligung oder sonstiger Weise zu mindestens 50 Prozent vom Bund, von Ländern oder Kommunen finanzierte Unternehmen, Hochschulen und Träger von öffentlichen Einrichtungen. Das bedeutet, dass auch kommunale Unternehmen mit mindestens 50 Prozent öffentlicher Beteiligung, das Förderprogramm für die Um- oder Aufrüstung ihrer Anlagen in Anspruch nehmen können.

Fachunternehmererklärung

Die Um- und Aufrüstung ist von einem Fachunternehmer durchzuführen. Laut BAFA sind Fachunternehmer in dem Kontext, Personen bzw. Unternehmen, die auf den Bereich der Ausführung von raumlufttechnischen Anlagen spezialisiert und in diesem Bereich gewerblich tätig sind. Unabhängig davon, ob das Vorhaben einer Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung unterliegt, sollten Fachunternehmen die Eignung bezüglich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a VOB/A erfüllen. Eine entsprechende Formulierung soll auch in die FAQs mit aufgenommen werden, die zurzeit überarbeitet werden. Auch Mitarbeiter kommunaler Unternehmen können bei Vorliegen dieser Voraussetzungen als Fachunternehmer die Um- und Aufrüstung vornehmen. Für die Förderung ist eine Fachunternehmererklärung nachzuweisen.

Antragsverfahren

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei der Bundesförderung Anträge zeitnah zu stellen, da diese nach ihrem Eingangszeitpunkt bewilligt werden. Hinweis: Unternehmen, die bereits einen Antrag nach der alten Richtlinie gestellt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen einen neuen Antrag nach der neuen Richtlinie stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fördervorgaben entsprechend der neuen Richtlinie erfüllt werden und mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Nach Infos des BAFA ist es dafür unerheblich, ob der Antrag nach der alten Richtlinie abgelehnt wurde oder dem Unternehmen bereits ein Zuwendungsbescheid zugegangen ist.

Weitere Informationen

Eine ausführliche Darstellung der förderfähigen Maßnahmen sind dem technischen Merkblatt zu entnehmen. Dieses finden Sie, wie auch alle weitere Informationen inkl. Förderantrag, auf den Seiten der BAFA unter folgendem Kurzlink: www.bafa.de/rlt.