Im Rahmen des „European Green Deal“ sollen sektorübergreifend alle einschlägigen Politikinstrumente überprüft und ggf. überarbeitet werden, um bis 2050 klimaneutral zu werden. Mit dem Arbeitsprogramm „Fit für 55“ wurde ein umfassendes Legislativpaket für das zweite Quartal 2021 angekündigt. Als Teil dieses Pakets werden auch das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) und die Lastenteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation - ESR) überprüft. Der VKU hat sich an den öffentlichen Konsultationen beteiligt.
Der VKU unterstützt grundsätzlich das Dekarbonisierungsziel und die dem EU-EHS hierbei zukommende Funktion als übergeordnetes, umweltwirksames sowie kosteneffizientes Klimainstrument. Die weitere Verknappung von Zertifikaten im EU-EHS verstärkt die notwendige Umstellung auf CO2-arme bzw. -freie Technologien, wird alleine aber nicht ausreichend sein. Eine Überarbeitung der ESR, in die der Großteil der EU-weiten THG-Emissionen fällt, ist auch zwingend erforderlich. Eine mögliche Option bei der Anpassung dieser Rechtsakte ist die Ausweitung des EU-EHS.
Nationale CO2-Bepreisung des Wärme- und Verkehrssektors zunächst beibehalten
Der VKU unterstützt das EU-EHS als übergeordnetes Klimainstrument. Die Ausweitung auf den Gebäude- und Verkehrssektor sollte aber nicht überstürzt umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund der erst kürzlich eingeführten nationalen CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr würde die sofortige Ausweitung neben offenen Fragen zur praktischen Umsetzung die regulatorische Unsicherheit für die Marktteilnehmer erhöhen und zu zusätzlichen Transaktionskosten führen. Aufgrund ungleich höherer Vermeidungskosten würde eine sofortige Ausweitung auch kaum Anreize zu Emissionsreduktionen für die neu aufzunehmenden Sektoren bieten und wäre für die EHS-etablierten Marktteilnehmer mit zusätzlichen Preisrisiken und einem höheren Anpassungsdruck verbunden.
Ein sektorübergreifendes europäisches EHS langfristig anstreben und nicht verfrüht umsetzen
Mittelfristig hält der VKU ein paralleles temporäres EHS auf europäischer Ebene für die Sektoren Gebäude und Verkehr für möglich und notwendig. So können die Vielzahl an nationalen Lösungen zur Bepreisung von THG-Emissionen vereinheitlicht werden. Zugleich sollten die parallelen Systeme von Beginn an auf eine spätere Zusammenführung ausgerichtet sein. Aufgrund unterschiedlich hoher Vermeidungskosten in den Sektoren Wärme und Verkehr ist es mitunter wichtig, auch weiterhin auf flankierende Maßnahmen zu setzen. Mit Blick auf eine gemeinsame europäische Lösung für einen sektorübergreifenden CO2-Preis ist ein EU-EHS als übergeordnetes europäisches Klimainstrument langfristig anzustreben. Dies ermöglicht einen kosteneffizienten Wettbewerb der Technologieoptionen und bietet Chancen für sektorübergreifend tätige Unternehmen, THG-Emissionen immer dort zu realisieren, wo dies ökonomisch sinnvoll ist.
„Double Coverage“ für Sektoren Wärme und Verkehr vermeiden
Eine Doppelerfassung der Sektoren Wärme bzw. Gebäude und Verkehr in dem Geltungsbereich eines EU-EHS und gleichzeitig der ESR ist unbedingt zu vermeiden. Andernfalls käme es zu einem unverhältnismäßigen administrativen Aufwand, um Emissionen zu überwachen. Des Weiteren bestünde die Gefahr von Doppelzählungen bei der Vermeidung von THG-Emissionen. Auch könnten unklare Signale für eine THG-Vermeidung entstehen und zu Doppelverpflichtungen für die Marktteilnehmer führen.
Ausnahme für die Sektoren Abfall sowie Abwasser
Die Sektoren Abfall und Abwasser sollten als Pflichtaufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge zwingend ausgenommen oder differenziert behandelt werden. Die kommunalen Betreiber haben keinen Einfluss auf die zu entsorgenden Mengen oder deren Zusammensetzung. Emissionen aus Siedlungsabfall- und Sonder-abfallverbrennungsanlagen müssen im Zweifelsfall – dem Ökobilanzmodell folgend – bei einer Einbeziehung dieser Anlagen in den Emissionshandel der produzierenden Industrie als Handelspflichtigen zugeschrieben werden.
Weiterer Prozess
Die Ergebnisse der Konsultationen fließen in die Gesetzgebungsvorschläge ein. Die EU-Kommission hat angekündigt, ihre Gesetzesvorschläge bis Juni 2021 vorzulegen. Mit Veröffentlichung startet der ordentliche Gesetzgebungsprozess. Dann erarbeiten das Europäische Parlament und der Ministerrat ihre Positionen zum Kommissionsvorschlag und treten in gemeinsame Verhandlungen mit der EU-Kommission. Der VKU begleitet die Prozesse von Anfang an eng und wird die Interessen der Kommunalwirtschaft aktiv vertreten.