Entwurf der Förderrichtlinie wirft Licht und Schatten
Neues Förderprogramm „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ 23.07.21

© 

Christian_Schwier/stock.adobe.com

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 16. Juli 2021 den Richtlinienentwurf des Förderprogramms „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ (BEW) veröffentlicht und die Verbändeanhörung eingeleitet. Am 29. Juli kam diese mit einer mündlichen Aussprache zum Abschluss.

Das Förderprogramm soll die Transformation von bestehenden Wärmenetzsystemen hin zu Netzen, die erneuerbar bzw. durch Abwärme gespeist werden, anreizen. Zudem werden die Errichtung von neuen Niedertemperaturnetzen mit hohem EE-Anteil sowie Einzelmaßnahmen gefördert.

Seit Ankündigung des Förderprogramms im Jahr 2017 und Vorstellung des Konzeptes der Gutachter im letzten Sommer liegt nun endlich ein Richtlinienentwurf vor. Dies begrüßt der Verband kommunaler Unternehmen ausdrücklich und setzt sich entschieden für ein baldiges Inkrafttreten der Richtlinie ein.

Angesichts der verschärften Klimaziele 2030 und mehrjähriger Realisierungszeiten stehen zeitnah Investitionsentscheidungen kommunaler Unternehmen in Milliardenhöhe an, die die Transformation der kommunalen Wärmenetze bis 2050 entscheidend prägen werden. Aufgrund der eklatanten Wirtschaftlichkeitslücke klimaneutraler Fernwärme gegenüber fossil erzeugter Fernwärme bedarf es einer angemessenen finanziellen Unterstützung durch das Förderprogramm.

Für ihre Transformationskonzepte hin zu mehr erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme rechnen kommunale Wärmeversorger vieler deutscher Großstädte mit jeweiligen Investitionen in Höhe von 500 Mio. Euro und mehr bis 2030. Bundesweit beträgt der deutschlandweite Investitionsbedarf in den Aus- und Umbau der Wärmenetzsysteme nach Schätzung von Prognos/Hamburg Institut rund 33 Milliarden Euro, davon rund 16 Milliarden Euro für Netzmaßnahmen.

Vor diesem Hintergrund ist zu bedauern, dass die Zielsetzung des Förderprogramms zu den Verschärfungen beim Klimaschutz nicht kongruent ist. Wir hatten uns hier ein deutlich höheres Ambitionsniveau hinsichtlich des Ausbaupfades erneuerbarer Wärmeerzeugung, die sich entsprechend auch in der Mittelausstattung niederschlägt, erhofft. Gleichsam gilt dies hinsichtlich der Geltungsdauer des Programms bis 2026/2027. Der VKU setzt sich daher weiterhin dafür ein, dass das Programm mit mindestens einer Milliarde Euro pro Jahr auskömmlich finanziert und langfristig, d. h. mindestens bis 2030, angelegt wird.

Grundsätzlich zu begrüßen ist die systemische Herangehensweise des Förderprogramms. Sie wird den Besonderheiten der Fernwärmeversorgung, deren Vorteil in dem Systemansatz – von der Erzeugung über die Verteilung bis hin zur Übergabe der Wärme an der Hausübergabestation – liegt, gerecht. Eine weitere innovative Besonderheit der BEW ist die Kombination aus Investitions- und Betriebskostenförderung. Insbesondere um den vermehrten Einsatz strombasierter Wärmeerzeuger, insbesondere von netzgebundenen Großwärmepumpen, zu ermöglichen, bedarf es unserer Ansicht nach einer angemessenen Betriebskostenförderung. Hervorzuheben ist auch die sinnvolle obligatorische Ausarbeitung eines „Transformationsplan“, der Voraussetzung für die Förderung einer Systemtransformation ist. Hierbei gilt es jedoch Aufwand bei der Erstellung und Nutzen abzuwägen, damit Investitionsentscheidungen nicht unnötig verzögert werden.

Kritisch zu bewerten ist, dass die Förderhöchstgrenze bei 50 Mio. Euro pro Projekt liegt, sofern kein beihilferechtliches Einzelnotifizierungsverfahren durchlaufen werden soll. Aufgrund damit verbundenem Aufwand, Zeitverlust und weiterer Unsicherheiten ist dies für die Transformation mittelgroßer und großer Wärmenetze eine entscheidende Hürde. Nachbesserungsbedarf sieht der VKU im Detail auch unter anderem bei Regelungen zur Biomasse, Tiefen Geothermie und Abgrenzung zur „Bundesförderung effiziente Gebäude“. Hier wünschen wir uns eine praxisgerechtere Ausgestaltung der Förderrichtlinie.