Das Bundeskabinett hat sich auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes geeinigt. Die Novelle wurde innerhalb von nur wenigen Tagen nach dem wegweisenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in das Bundeskabinett eingebracht, der das derzeitige Klimaschutzgesetz in Teilen als verfassungswidrig und zu wenig zukunftsgerichtet erklärt hatte. Nach der Einigung der Koalitionspartner ist davon auszugehen, dass die Gesetzesänderung noch im Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen wird.
Die Novelle sieht eine umfassende Neufassung der Klimaziele vor. Treibhausgasneutralität in Deutschland soll demnach bereits 2045 erreicht werden. Auf dem Weg dorthin soll das Klimaziel für 2030 auf eine CO2-Minderung von 65 Prozent angehoben werden. Gänzlich neu ist das Etappenziel für 2040 mit einer CO2-Minderungsvorgabe von 88 Prozent. Besonders stark betreffen die Änderungen die Energiewirtschaft. Durch die Verschärfung des 2030-Ziel wird ihr allein eine um 38 Prozent höhere Emissionsminderung aufgegeben als dies im bisherigen Klimaschutzgesetz der Fall war.
Zusätzlich zum Beschluss zur Klimaschutzgesetz-Novelle hat das Bundeskabinett ein sog. »Klimapakt Deutschland« angekündigt. Dieser sieht neben grundsätzlichen Aussagen zur Transformation in den Bereichen Industrie, Wasserstoffwirtschaft, Mobilität, Landwirtschaft, Gebäude und Subventionen auch ein »Sofortprogramm 2022« vor. Es soll im Einklang mit dem Klimaschutzprogramm 2030 schnell wirksame effiziente Maßnahmen ergreifen. Bis zu 8 Mrd. EUR zusätzliche Mittel sollen zur Verfügung gestellt werden.
Der VKU hat die aktuelle Diskussion seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts proaktiv begleitet und intensiv auf eine konkrete Umsetzungsperspektive gedrungen. Aus Sicht des VKU geht es nun darum, eine machbare Strategie zur Zielerreichung mit geeigneten Instrumenten vorzulegen und sehr zügig konkrete Maßnahmen umzusetzen.
Deshalb fordert der VKU, jetzt pragmatisch und sichtbar erste wirksame Schritte noch bis zur Sommerpause zu gehen und hat dies mit einem Maßnahmenkatalog unter dem Motto »Weil jede Tonne zählt« unterlegt, der einer Auswahl von über 20 konkreten Maßnahmen und Instrumenten enthält. Viele dieser Maßnahmen könnten innerhalb aktuell laufender Gesetzgebungsverfahren, etwa im Rahmen der EnWG-Novelle, zügig auf den Weg gebracht werden.