Die Verbände der Energiewirtschaft haben in einer gemeinsamen Erklärung vom 18. April die Bundesländer aufgerufen, eine rechtsverbindliche Regelung zu finden, um Genehmigungsverfahren effektiv zu beschleunigen und die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie spürbar zu verbessern. Zuvor hatte Umweltstaatssekretär Flasbarth eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes als einen möglichen Weg für die Schaffung bundeseinheitlicher Standards für den Artenschutz im Zusammenhang mit Windkraftgenehmigungen ins Spiel gebracht. Damit erhöht sich der Druck auf die Bundesländer, im Rahmen des von der Umweltministerkonferenz initiierten Bund-Länder-Prozesses die von der Energiewirtschaft seit langem geforderten klaren und einheitlichen Regeln für die Artenschutzprüfung von Windenergievorhaben zu schaffen. Seit kurzem nehmen auch jeweils Vertreter der Energieverbände und der Naturschutzverbände an den entsprechenden Arbeitsgruppensitzungen teil.
Der VKU und die anderen Energieverbände fordern die Länder auf, ihre Kompetenzen im Bereich des Natur- und Artenschutzes zu nutzen und im Interesse des Klimaschutzes auszugestalten. Eine rechtssichere, eindeutige und vorhersehbare Anwendung des Artenschutzrechts kommt dem Klimaschutz zugute und trägt zu einem schnelleren Ausbau der Windenergie bei.
Rückenwind erhofft sich der VKU von einer geplanten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die am 19. Mai Gegenstand einer Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages sein wird. Durch die Schaffung einer Sondervorschrift soll das Repowering von Windparks einfacher werden. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf wird diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. Notwendig ist aus Sicht des VKU die ausdrückliche Festlegung, dass bei Repoweringvorhaben die Vorbelastung durch die Altanlagen als Ausgangspunkt für das Genehmigungsverfahren anzusetzen und hiervon ausgehend eine Veränderung der Signifikanz des Repowering-spezifischen Tötungsrisikos zu bemessen ist. Ohne eine solche Rechtsänderung wird der Aspekt, dass sich Repowering auf geschützte Arten in der Regel günstig auswirkt, in den Genehmigungsverfahren weiter unter den Tisch fallen. Entsprechende Umsetzungsvorschläge, auch für darüber hinausgehende Verfahrenserleichterungen, hat der VKU in einer Stellungnahme zusammengefasst.
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