Fast zwei Jahre nachdem die Kommission einen Vorschlag für ein EU-Datengesetz (Data Act) vorgelegt hat, haben die EU-Institutionen eine politische Einigung erzielt. Das Gesetz wurde vom Parlament am 9. November und dem Rat am 27. November offiziell angenommen und tritt nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Verordnung gilt für Dateninhaber, Nutzer und Empfänger 20 Monate danach unmittelbar und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Data Act zielt darauf ab, Hindernisse für den Zugang zu Daten für Verbraucher und Unternehmer zu beseitigen. Zudem werden neue Regeln für die Nutzung von Daten festgelegt. Dazu gehören Pflichten für Dateninhaber und Bedingungen, unter denen Dateninhaber den Datenempfängern Daten zur Verfügung stellen müssen. In außergewöhnlichen Situationen, wie zum Beispiel bei Katastrophenfällen, sollten öffentliche Stellen auf die erforderlichen Daten zugreifen und sie nutzen können.
Das Gesetz regelt außerdem die Gegenleistungen für die Bereitstellung von Daten, welche in Leitlinien von der Kommission weiter spezifiziert werden sollen. Erfreulich sind neue Maßnahmen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse der Dateninhaber.