Wettbewerbsfähigkeit und Binnenmarktintegration
Einigung über die EU-Abfallrahmenrichtlinie

Die EU-Institutionen haben sich über die Neufassung der EU-Abfallrahmenrichtlinie geeinigt. Ein Element ist die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien, die Hersteller in die Pflicht nimmt. Der VKU begrüßt die Einigung, kritisiert aber die lange Umsetzungsfrist. Eine schnelle Unterstützung der kommunal-gemeinnützigen Sammelstrukturen ist nötig.

04.03.25

Einigung über die EU-Abfallrahmenrichtlinie

Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien beschlossen

Die EU-Institutionen haben sich über die Neufassung der EU-Abfallrahmenrichtlinie geeinigt. Ein Element ist die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien, die Hersteller in die Pflicht nimmt. Der VKU begrüßt die Einigung, kritisiert aber die lange Umsetzungsfrist. Eine schnelle Unterstützung der kommunal-gemeinnützigen Sammelstrukturen ist nötig.

Die aktuelle EU-Abfallrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten bereits seit dem 1. Januar 2025, die getrennte Sammlung von Textilien zu organisieren, um so die Wiederverwendung und das Recycling sicherzustellen. Am 19. Februar 2025 haben sich EU-Kommission, Europäisches Parlament und Rat der EU nun auf einen Kompromiss zur Überarbeitung der Richtlinie geeinigt. Die sogenannte Trilogeinigung sieht die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien vor. 


Erweiterte Herstellerverantwortung 

Ein zentrales Element der überarbeiteten Richtlinie ist die verpflichtende Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien. Diese verpflichtet Modemarken und Textilhersteller zur Zahlung von Gebühren, um die Sammlung und Behandlung von Textilabfällen zu finanzieren. Die Einführung dieser Systeme soll jedoch erst 30 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie erfolgen – eine Verzögerung, die der Verband kommunaler Unternehmen kritisch sieht. Der Markt stehe bereits jetzt unter erheblichem Druck, weshalb eine frühere Umsetzung notwendig sei. 

Die Gebühren für die Hersteller können – so den Mitgliedsstaaten in der Umsetzung überlassen –  nach Umweltleistung und Kreislauffähigkeit der Produkte gestaffelt werden, was als Ökomodulation bezeichnet wird. Dadurch könnten Unternehmen mit besonders ressourcenintensiven „Fast Fashion“-Praktiken höheren Kosten unterliegen. Dies soll Anreize schaffen, langlebigere und besser recycelbare Textilien zu produzieren. 

Die neuen Vorschriften würden für Produkte wie Kleidung und Accessoires, Schuhe, Decken, Bett- und Küchenwäsche, Gardinen und Hüte gelten. Auf Initiative des Parlaments können die EU-Länder auch EPR-Systeme für die Hersteller von Matratzen einführen.

Die Einigung ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen Fast Fashion und betont die Notwendigkeit, Hersteller stärker in die Verantwortung zu nehmen. Zudem fordert der VKU eine finanzielle Unterstützung der kommunalen und gemeinnützigen Sammelstrukturen sowie einen herstellerfinanzierten Reparaturfonds für Textilien und Schuhe. 

Unterstützung gemeinnütziger Sammlungen 

Die EU-Richtlinie erkennt die Schlüsselrolle gemeinnütziger Akteure ausdrücklich an. Diese Organisationen dürfen weiterhin ihre eigenen Sammelstellen betreiben und sollen von bestimmten Berichtspflichten befreit werden, um unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Der VKU begrüßt diesen Ansatz, weist aber darauf hin, dass kommunal-gemeinnützige Strukturen dauerhaft finanziell abgesichert sein müssen. Die kommunale Organisationshoheit nach dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz müsse beibehalten werden. Gleichzeitig fordert der VKU, dass die erweiterte Herstellerverantwortung schneller als geplant umgesetzt wird, um die überlasteten kommunalen Abfallwirtschaftsunternehmen zu entlasten. 

Nächste Schritte 

Nach der politischen Einigung muss der finale Einigungstext noch formal von Rat und Parlament angenommen werden. Erst danach erfolgt die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von 20 Monaten in nationales Recht umsetzen. 

Hintergrund 

Jährlich fallen in der EU 12,6 Millionen Tonnen Textilabfälle an, davon 5,2 Millionen Tonnen allein an Bekleidung und Schuhen. Pro Person entspricht dies einer Abfallmenge von 12 Kilogramm jährlich. Derzeit werden nur 22 % dieser Abfälle getrennt für die Wiederverwendung oder das Recycling gesammelt, während der Rest meist verbrannt oder deponiert wird.