Die Gesetze über digitale Dienste und digitale Märkte kommen
Einigung zu zwei Gesetzen zur Plattformregulierung in Brüssel

Die Verhandlungen zu den Gesetzen über digitale Dienste und über digitale Märkte wurden in Brüssel abgeschlossen. Damit müssen die Betreiber von Online-Plattformen künftig einer Reihe neuer Bestimmungen genügen. Hauptadressaten der neuen Reglungen sind die Betreiber sehr großer Plattformen.

02.05.22

In der Nacht von Samstag, 23. April, auf Sonntag, 24. April 2022, haben die EU-Institutionen bei den Verhandlungen zum Gesetz über digitale Dienste, dem sogenannten Digital Services Act (DSA), eine Einigung erzielt. Damit wurde ein weiterer Meilenstein der Plattformregulierung erreicht, nachdem einen Monat zuvor, am 25. März 2022, eine Einigung zum Schwesterrechtakt, dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), erzielt wurde. Beide Rechtsakte wurden im Dezember 2020 von der EU-Kommission vorgeschlagen und seitdem in Brüssel verhandelt.

Der DMA adressiert die marktbeherrschende Rolle großer Plattformen. Durch ihre große Nutzerzahl fungieren bestimmte Plattformen als sogenannte Gatekeeper, welche den Zugang zu einem gewissen Markt und den darauf agierenden Nutzern kontrollieren können. Künftig gilt eine Plattform als Gatekeeper, wenn sie in den vergangenen drei Geschäftsjahren mindestens einen Jahresumsatz von 7,5 Milliarden Euro erzielt hat oder ihr Börsenwert mindestens 75 Milliarden Euro beträgt. Zudem muss sie monatlich über 45 Millionen private Nutzer bzw. mehr als 10.000 gewerbliche Nutzer in der EU haben. Beispielweise müssen diese Gatekeeper-Plattformen künftig die Abbestellung eines Dienstes ähnlich einfach gestalten wie dessen Bestellung oder Verkäufern auf der Plattform Zugang zu Marketing- oder Werbedaten gewähren. Das Europäische Parlament hat eine Bestimmung in das Gesetz eingebracht, der zufolge Kurznachrichtendienste künftig interoperabel sein müssen. Weiterhin wird Gatekeepern verboten, ihre eigenen Dienste oder Produkte auf der Plattform zu bevorzugen oder die erhobenen Daten für einen anderen Dienst zu nutzen. Bei Verstoß gegen die Bestimmung des DMA sind Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich.

Welche Inhalte auf Plattformen angeboten werden und welche Pflichten die Betreiber für diese Inhalte haben, ist Reglungsgegenstand des Gesetzes über digitale Dienste, dem DSA. Dabei gilt der Grundsatz, dass alles, was offline verboten ist, auch online durch die Betreiber von Plattformen unterbunden werden muss. In der Praxis müssen Plattformbetreiber künftig illegale Produkte, Dienste oder Inhalte nach einer entsprechenden Meldung zeitnah löschen.

Im Rahmen des Schutzes der Nutzer sollen die EU-Mitgliedsstaaten sowie die EU-Kommission künftig Einblicke in die Algorithmen sehr großer Onlineplattformen mit über 45 Millionen Nutzern erhalten. Gezielte Werbung für Kinder wird verboten, ebenso Werbung basierend auf sensiblen Informationen wie Religion oder Ethnie.

Der VKU hat die Verhandlungen zu beiden Gesetzen von Beginn an beobachtet. Kommunale Unternehmen werden als vornehmliche Nutzer und Geschäftskunden von Plattformen von den neuen Regeln profitieren. Eine umfassende Betroffenheit kommunaler Plattformen ist mit Blick auf die Größenbeschränkung insbesondere des DMA nicht zu erwarten. Kommunale Unternehmen, die auf ihren Online-Auftritten Inhalte Dritter anbieten, werden gegebenenfalls den Bestimmungen des DSA zu angebotenen Inhalten genügen müssen.