Ziel ist die frühzeitige Energieunabhängigkeit der EU
EU-Kommission veröffentlicht REpowerEU-Plan

Am 18. Mai hat die EU-Kommission ihren REPowerEU-Plan veröffentlicht. Darin enthalten sind eine Reihe legislativer und nicht-legislativer Maßnahmen. Dieses Paket soll den EU-Mitgliedstaaten dabei helfen, ihre Energieabhängigkeit von vornehmlich der russischen Föderation schnell zu reduzieren.

01.06.22

Vor dem Hintergrund des Angriffskrieges der russischen Föderation auf die Ukraine hat die Europäische Kommission am 18. Mai mit ihrem REPowerEU-Plan nun konkretere Maßnahmen vorgelegt, welche die Mitgliedstaaten bei dem Ziel unterstützen sollen, die EU deutlich vor 2030 von fossilen Brennstoffen unabhängig zu machen. Zwar ist die Diversifizierung der Gasversorgung im Plan enthalten, im Mittelpunkt stehen jedoch der beschleunigte Ausbau Erneuerbarer Energien (EE), die Anhebung der Produktion von Gas aus erneuerbaren Quellen sowie die Reduzierung des Energiekonsums („R[enewable]E[energy]powerEU“).

Zu den Kernbestandteilen des Plans

Neben Mitteilungen ohne Gesetzgebungscharakter, wie dem EU-Energieeinsparungsplan, dem EU-Aktionsplan Biogas, der EU-Solarstrategie oder der Mitteilung zu kurzfristigen Eingriffen in den Strommarkt und zum Strommarktdesign, hat die EU-Kommission auch eine Reihe von legislativen Vorschlägen veröffentlicht. Der Gesetzgebungsvorschlag zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Anhebung des EU-weiten EE-Anteils von 40 auf 45 Prozent sollen die derzeit in Überarbeitung befindliche Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) anpassen. Auch für die Energieeffizienzrichtlinie (EED), deren Überarbeitung ebenfalls derzeit auf EU-Ebene beraten wird, gibt es einen Gesetzgebungsvorschlag: die Reduzierung des EU-weiten Energiekonsums soll von bisher vorgeschlagenen 9 auf 13 Prozent angehoben werden. Auch soll eine Solardachpflicht in der sich derzeit in Überarbeitung befindlichen Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) eingefügt werden. Die EU-Kommission schlägt eine Pflicht vor, Solaranlagen auf Dächern neuer öffentlicher und gewerblicher Gebäude sowie Wohngebäuden zu installieren.

Mit dem REPowerEU-Plan veröffentlichte die EU-Kommission auch den lang erwarteten und sehr umstrittenen Delegierten Rechtsakt zur bestehenden RED II in Bezug auf Additionalität, der grünen Wasserstoff bzw. seine Anrechnung definieren soll. Als Teil des Plans zu verstehen, aber schon im März veröffentlicht, ist auch der Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung zur Sicherstellung von Gasreserven (Gasspeicher-Verordnung). Zum Vorschlag haben die EU-Institutionen bereits eine politische Einigung im Schnellverfahren erreichen können. 

Der VKU zum Plan

Zum Plan hat der VKU am 18. Mai eine Pressemitteilung veröffentlicht. Aus VKU-Sicht ist die Strategie der EU-Kommission grundsätzlich begrüßenswert. Die Bezugsquellen von Energie zu diversifizieren, Genehmigungsverfahren für unter anderem den Ausbau der EE zu beschleunigen und die Wasserstoff-Produktion zu erhöhen, zielt in die richtige Richtung. Der VKU verweist gleichzeitig auf einen notwendigen deutlichen Nachbesserungsbedarf, da der Plan aus VKU-Sicht in Teilen eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität aufweist.

Der nicht rechtsverbindliche Plan beinhaltet z.B. das Ziel, EU-weit bis 2030 je zehn Millionen Tonnen Wasserstoff zu produzieren und importieren. Doch dort wo Produktion und Transport elementar sind, droht gleichzeitig der Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft bereits zum Start durch rechtsverbindliche Gesetzesvorschläge, wie der RED III und dem Gas- und Wasserstoffpaket, ausgebremst zu werden. Zu strikte Kriterien für die Produktion von grünem Wasserstoff und eine unternehmerische Trennung zwischen Gas- und Wasserstoffnetzen würde es vielen Akteuren wie Stadtwerken fast unmöglich machen, eine investitionssichere Produktion aufzunehmen und die Verteilung zu organisieren. Um diese richtigen, aber ambitionierten Ziele zu erreichen, müssen die Gesetzgeber die wichtige Rolle des bestehenden Gasnetzes anerkennen. Nur so kann der importierte und heimisch produzierte Wasserstoff transportiert und verteilt werden.

Die Überlegungen der EU-Kommission zur Entlastung der Verbraucher und Unternehmen sind aus VKU-Sicht zwar richtig. Marktbasierte Maßnahmen sollten aber so lange wie möglich vor staatlichen Markteingriffen, z.B. durch einen Preisdeckel, bevorzugt werden. Ein Preisdeckel könnte dann in Betracht kommen, sollte es tatsächlich zu einem Gaslieferstopp kommen. Ungeachtet dessen sollten neben bereits beschlossenen Entlastungen auf nationaler Ebene auch Steuern und Abgaben, die die Energiepreise belasten, gesenkt werden, damit auch Stadtwerke gegen Schieflagen aufgrund kurzfristiger Preisausschläge geschützt werden können.

Nächste Schritte

Die im REPowerEU-Plan vorgelegten Maßnahmen sowie Vorschläge bauen auf das „Fit for 55“-Paket auf. Die sich derzeit im Gesetzgebungsprozess befindlichen Dossiers, wie EED, EPBD oder RED III, sollen ohne parallelen Gesetzgebungsprozess mit Annahme der neuen Vorschläge angepasst werden. Hierbei handelt es sich um sogenannte Artikelgesetze.