Verordnungsvorschlag sieht Verbot in empfindlichen Gebieten vor
EU-Kommission will Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50 Prozent reduzieren
Mit einer neuen Verordnung will die EU-Kommission die im Green Deal angekündigte Reduktion der Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 Prozent in der EU rechtlich verbindlich verankern. Die Mitgliedstaaten sollen eigene nationale Reduktionsziele festlegen. In empfindlichen Gebieten wie Trinkwassereinzugsgebieten sollen Pflanzenschutzmittel grundsätzlich verboten werden.
04.07.22
Mit einer neuen Verordnung will die EU-Kommission die im Green Deal angekündigte Reduktion der Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 Prozent in der EU rechtlich verbindlich verankern. Die Mitgliedstaaten sollen eigene nationale Reduktionsziele festlegen. In empfindlichen Gebieten wie Trinkwassereinzugsgebieten sollen Pflanzenschutzmittel grundsätzlich verboten werden.
Mit einer neuen Verordnung will die EU-Kommission die im Green Deal angekündigte Reduktion der Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 Prozent in der EU rechtlich verbindlich verankern. Die Mitgliedstaaten sollen eigene nationale Reduktionsziele festlegen. In empfindlichen Gebieten wie Trinkwassereinzugsgebieten sollen Pflanzenschutzmittel grundsätzlich verboten werden.
Eigentlich wollte die EU-Kommission bereits im März ihren Vorschlag für eine neue Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vorlegen. Aufgrund des Krieges in der Ukraine hat sie die Veröffentlichung aber kurzfristig auf den 22. Juni 2022 verschoben. Mit der neuen Verordnung soll das in der EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ angekündigte Ziel zur Reduktion der Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 Prozent in der EU rechtlich verbindlich verankert und mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden.
Der VKU hat sich bereits im Vorfeld in die Erarbeitung des Kommissionsvorschlags eingebracht, u.a. über die Teilnahme an einer Online-Konsultation, und die Veröffentlichung mit einem Pressestatement kommentiert. Darin hat der VKU das verbindliche Reduktionsziel begrüßt und darauf hingewiesen, dass auch die nationalstaatlichen Reduktionsziele verbindlich und konkret ausgestaltet werden müssen. Darüber hinaus hat sich der VKU dafür eingesetzt, die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auch in Trinkwassereinzugsgebieten grundsätzlich zu verbieten, nicht nur in sensiblen Gebieten wie städtischen Grünflächen und Naturschutzgebieten. Auch die kommunale Straßenreinigung versteht es als ihre Aufgabe, den Einsatz von Pestiziden in ihrem Verantwortungsbereich künftig noch stärker als bisher zu reduzieren.
Was umfasst der Regelungsvorschlag?
Kern des Vorschlags ist das EU-weite Ziel, die Verwendung chemischer und gefährlicher Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Dazu sollen die Mitgliedstaaten eigene nationale Reduktionsziele festlegen. Die nationale Festlegung soll innerhalb vorgegebener Parameter erfolgen, um sicherzustellen, dass die EU-weiten Ziele erreicht werden. Damit die Umsetzung der Maßnahmen insgesamt konsequenter erfolgt als bisher, hat sich die EU-Kommission für eine Verordnung entschieden. Die bisherigen Vorschriften der bestehenden Richtlinie hätten sich als nicht streng genug erwiesen und seien nicht in allen Mitgliedstaaten in gleichem Maße umgesetzt worden. Eine Verordnung ist hingegen in den Mitgliedstaaten direkt bindend und nicht erst in nationales Recht umzusetzen.
Ein weiterer Eckpfeiler des Kommissionsvorschlags ist das vorgeschlagene Verbot aller Pflanzenschutzmittel in empfindlichen Gebieten. Es soll auch für ökologisch empfindliche Gebiete gelten, auch entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie, mit direktem Bezug zur neuen Trinkwasserrichtlinie. Unter empfindliche Gebiete gemäß der Verordnung fasst die EU-Kommission darüber hinaus Orte wie städtische Grünflächen, einschließlich öffentlicher Parks und Gärten, Spielplätze, Schulen, Freizeit- und Sportplätze, öffentliche Wege.
Des Weiteren schlägt die EU-Kommission neue Maßnahmen vor, um sicherzustellen, dass bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes eingehalten werden. Chemische Pflanzenschutzmittel sollen dann nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen. Darunter soll auch eine verpflichtende Führung von Aufzeichnungen durch Landwirte oder andere gewerbliche Verwender fallen. Die Mitgliedstaaten sollen für alle Nutzpflanzen spezifische Vorschriften festlegen, in denen die anstelle von chemischen Pflanzenschutzmitteln zu verwendenden alternativen Mittel genannt werden.
Ein Maßnahmenpaket soll Landwirte und andere Nutzer beim Übergang unterstützen. Dazu zählt unter anderen, dass über neue Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) den Landwirten ein Ausgleich für etwaige Kosten in einem Übergangszeitraum von 5 Jahren gezahlt und das Angebot an biologischen und risikoarmen Alternativen erweitert werden soll.
Nächste Schritte
In den kommenden Monaten werden das Europäische Parlament und der Ministerrat über ihre Positionen zum Kommissionsvorschlag beraten. Die Beratungen können einige Monate in Anspruch nehmen. Anschließend folgen die Kompromissverhandlungen zwischen den EU-Institutionen, sodass erst im kommenden Jahr mit einer Einigung zu rechnen ist. Der VKU wird sich auch in die weiteren Diskussionen aktiv einbringen.