Das Plenum soll am 7. Juni über die finale Position abstimmen
Umweltausschuss des EU-Parlaments positioniert sich zum EU-ETS
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich zur ETS-Reform positioniert. Demnach soll ein neues ETS II vorerst nur für gewerbliche Gebäude und Verkehr gelten, mit einem CO2-Höchstpreis von 50 Euro. Nach einer Folgenabschätzung durch die EU-Kommission bis 2024 soll die Abfallverbrennung ab 2026 ins ETS I aufgenommen werden.
01.06.22
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich zur ETS-Reform positioniert. Demnach soll ein neues ETS II vorerst nur für gewerbliche Gebäude und Verkehr gelten, mit einem CO2-Höchstpreis von 50 Euro. Nach einer Folgenabschätzung durch die EU-Kommission bis 2024 soll die Abfallverbrennung ab 2026 ins ETS I aufgenommen werden.
Nach intensivem Ringen um Kompromisse zwischen den Fraktionen hat sich der federführende Umweltausschuss im Europäischen Parlament bei der Abstimmung am 17. Mai 2022 auf eine Position zur ETS-Reform verständigt. Im nächsten Schritt soll das Plenum des Parlaments am 7. Juni über die finale Position abstimmen. Damit stellt sich das Parlament für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten auf. Im Ergebnis fordert der Umweltausschuss, einen neuen ETS II zunächst nur für gewerbliche Gebäude und Verkehr anzuwenden. Der Aufnahme der Abfallverbrennung ins ETS I soll bis 2024 eine Folgenabschätzung durch die EU-Kommission vorangehen. Der VKU hat die Abstimmung mit einer Pressemitteilung kommentiert.
Zu den besonders intensiv diskutierten Bestandteilen der ETS-Reform gehört die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung eines neuen ETS II für Gebäude und Verkehr. Der Kompromiss des Umweltausschusses sieht vor, diesen zunächst nur für gewerbliche Gebäude und Verkehr anzuwenden, mit einem festgelegten CO2-Höchstpreis von 50 Euro. Bis 2026 soll die EU-Kommission untersuchen, ob eine Einführung auch für private Haushalte und PKW in Frage kommt. Dazu führt der Ausschuss eine Reihe von Konditionen an, die erfüllt sein müssten. Die EU-Kommission soll die Ausweitung frühestens ab 2029 über einen neuen Gesetzgebungsvorschlag anregen dürfen.
Aus VKU-Sicht ist der EU-Emissionshandel ein zielgerichtetes und kosteneffizientes Klimaschutz-Instrument. Deswegen ist die schrittweise Ausweitung auf Gebäude und Verkehr als die Sektoren mit dem größten verbliebenen Klimaschutzpotenzial grundsätzlich richtig. Der Kompromiss des Umweltausschusses verheddert sich jedoch in Komplexität und geht für die praktische Umsetzung mit zu viel administrativem Aufwand einher. Für Stadtwerke und kommunale Versorger vor Ort ist eine solche Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Akteuren kaum umsetzbar. Der VKU fordert daher mit Blick auf die Plenarabstimmung Nachbesserungen, um Aufwand und Komplexität zu reduzieren. Zu bevorzugen wäre, die bestehenden nationalen Verwaltungsstrukturen mit möglichst geringem administrativen Aufwand weiter nutzen zu können anstatt neue, parallele Strukturen zu schaffen. Der Kompromiss lässt außerdem offen, wie die Emissionen im privaten Gebäudesektor adressiert werden können, die seit Jahren kaum gesunken sind.
Der Umweltausschuss spricht sich darüber hinaus dafür aus, die Weitergabe der Kosten an private Endverbraucher auf die Hälfte zu deckeln. Offen ist allerdings, wer die restlichen 50 Prozent finanzieren soll und wie auf diese Weise eine volle Lenkungswirkung bei den Letztverbrauchern zum Verzicht auf fossile Energieträger erzielt werden soll.
Der Umweltausschuss schlägt auch eine Aufnahme der Abfallverbrennung ins ETS I vor. Dazu soll die EU-Kommission vorab bis 2024 die möglichen Auswirkungen auf die Deponierung und die Abfallverbringung in Drittstaaten untersuchen und dabei auch die mögliche Aufnahme anderer Behandlungsverfahren prüfen. Aus VKU-Sicht ist unerlässlich, eine gründliche Analyse der abfallwirtschaftlichen Folgen und die Gleichbehandlung aller Behandlungsverfahren sicherzustellen. Ansonsten würden Siedlungsabfälle wieder vermehrt auf Deponien landen. Das wäre klimaschädlicher als die Verbrennung und ist in Deutschland deswegen seit 2005 verboten. Aus VKU-Sicht ist mit Blick auf die Abstimmung im Umweltausschuss umso wichtiger, einen nationalen Alleingang zu verhindern, der Müllexporte nur befeuern würde.
Nächste Schritte
Das Plenum des Europäischen Parlaments soll nach derzeitigem Stand am 7. Juni über die eigene Position abstimmen. Parallel dazu laufen zwischen den Mitgliedstaaten die Verhandlungen über eine Positionierung des Rates. Sobald sich beide Institutionen positioniert haben, können die Verhandlungen über Kompromisse miteinander aufgenommen werden. Der VKU wird die weiteren Verhandlungen intensiv begleiten und die Positionen der Kommunalwirtschaft aktiv einbringen.