Verbraucherschutz und Abfallvermeidung werden gestärkt
VKU begrüßt Maßnahmen gegen Greenwashing und das Recht auf Reparatur
Lange unterstützte der VKU die Forderung des EU-Parlaments nach einem Recht auf Reparatur. Nach einigen Verzögerungen legte die EU-Kommission nun im Rahmen des sogenannten Verbraucher-Pakets einen Vorschlag für ein EU-weites Reparaturrecht vor. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls ein Vorschlag für eine Richtlinie veröffentlicht, um gegen Greenwashing vorzugehen.
11.04.23
Lange unterstützte der VKU die Forderung des EU-Parlaments nach einem Recht auf Reparatur. Nach einigen Verzögerungen legte die EU-Kommission nun im Rahmen des sogenannten Verbraucher-Pakets einen Vorschlag für ein EU-weites Reparaturrecht vor. In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls ein Vorschlag für eine Richtlinie veröffentlicht, um gegen Greenwashing vorzugehen.
Für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft ist es essentiell, den gesamten Lebenszyklus eines Produktes mitzudenken, die Lebensdauer so lange es geht zu verlängern und transparente Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher bereitzustellen, damit diese ebenfalls ihren Beitrag zu einem nachhaltigen Konsum leisten können. Genau darauf zielt das sogenannte „Verbraucher-Paket“ der EU-Kommission vom 22. März 2023 ab, das der VKU begrüßt hat. Es umfasst zwei neue Richtlinien, die zum Verbraucherschutz und zur Abfallvermeidung beitragen sollen, indem zum einen das vom Europäischen Parlament und VKU lange geforderte „Recht auf Reparatur“ umgesetzt werden soll und zum anderen mit der „Green-Claims-Richtlinie“ gegen Greenwashing vorgegangen werden soll.
Den Lebenszyklus verlängern und Abfälle vermeiden – das „EU-Recht auf Reparatur“
Während der Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, die aktuell auf EU-Ebene verhandelt wird, bereits die Reparaturfähigkeit von Produkten ab der Produktionsphase fördern soll, legt die EU-Kommission mit dem Recht auf Reparatur nach und will es den Verbrauchern künftig ermöglichen, die Reparatur nach dem Kauf, wenn die Waren von den Verbrauchern benutzt werden, zu erleichtern.
Dazu sollen die Hersteller zur Reparatur außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet werden. Beispiele für derzeit erfasste Produktgruppen sind Haushaltswaschmaschinen, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte und Staubsauger. In den kommenden Jahren sollen weitere Produkte hinzukommen, wie beispielsweise Smartphones und Tablets. Hersteller, die zur Reparatur verpflichtet sind, müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher über diese Verpflichtung informieren und Informationen über die Reparaturdienste bereitstellen. Eine nationale Online-Reparaturplattform soll die Konsumenten mit Reparaturbetrieben und Verkäufern von überholten Waren zusammenbringen.
„Grün“ ist nicht gleich „Grün“ – die Green-Claims-Richtlinie
Mit dem Vorschlag gegen Greenwashing sollen gemeinsame Kriterien geschaffen sowie irreführenden Umweltaussagen und unlauterem Wettbewerb vorgebeugt werden. Der Vorschlag soll den Verbrauchern mehr Klarheit verschaffen und ihnen die Gewissheit geben, dass etwas, das als umweltfreundlich verkauft wird, dies auch tatsächlich ist. Unternehmen, die sich dafür entscheiden, ihre Produkte oder Dienstleistungen als "grün" zu bezeichnen, müssen Mindestnormen dafür einhalten, wie sie diese Behauptungen untermauern und wie sie sie kommunizieren.
Der Vorschlag zielt auf explizite Angaben ab, wie z. B. „T-Shirt aus recycelten Plastikflaschen", „CO2-kompensierte Lieferung", „Verpackung aus 30 % recyceltem Plastik" oder „meeresfreundliche Sonnencreme". Außerdem soll gegen die Ausbreitung von Kennzeichnungen sowie gegen neue öffentliche und private Umweltkennzeichnungen vorgegangen werden. Sie gilt für alle freiwilligen Angaben zu den Umweltauswirkungen, -aspekten oder -leistungen eines Produkts, einer Dienstleistung oder des Händlers selbst. Ausgenommen sind jedoch Angaben, die unter die bestehenden EU-Vorschriften fallen, wie das EU-Umweltzeichen oder das Logo für ökologische Lebensmittel, da die geltenden Rechtsvorschriften bereits sicherstellen, dass diese regulierten Angaben zuverlässig sind.
Hintergrund
Wie im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angekündigt, schlägt die Kommission neue Vorschriften vor, um fast alle physischen Waren auf dem EU-Markt während ihres gesamten Lebenszyklus, vom Entwurf über den täglichen Gebrauch bis hin zur Entsorgung oder Umnutzung, umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter zu machen sowie Abfälle zu vermeiden.
Mit den Veröffentlichungen beginnen die ordentlichen Gesetzgebungsprozesse in Brüssel. In den kommenden Monaten werden das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten sich zu den Kommissionsvorschlägen positionieren und anschließend miteinander in die Verhandlungen, den sogenannten „Trilogen“, gehen. Der VKU wird die Prozesse weiterhin begleiten.